Landesbetrieb Verkehr Mitte
Kfz, SEPA-Mandat für Kfz-Steuer
Für die Erhebung der Kfz-Steuer ist bei der Zulassung des Fahrzeugs ein vom Halter ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die SEPA-Mandate für die Kfz-Steuer werden gleich an die zuständige Zoll...
Für die Erhebung der Kfz-Steuer ist bei der Zulassung des Fahrzeugs ein vom Halter ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die SEPA-Mandate für die Kfz-Steuer werden gleich an die zuständige Zoll-Dienststelle weitergeleitet. Die eingegebenen Daten werden vom LBV gleich nach der Datenübermittlung an die Zollbehörden gelöscht. Damit kann der LBV nachträglich keine Änderungen mehr vornehmen. Auch eine Recherche, welche Daten aufgenommen und übermittelt wurden, ist nicht mehr möglich.
Sämtliche Anfragen zum SEPA-Mandat, zur Kfz-Steuer und zur Kfz-Steuerermäßigung sind an das Hauptzollamt Hamburg-Stadt bzw. die Servicenummer des Zolls zu verweisen (siehe auch Links).
Adresse und Kontakt
Infos zur Einrichtung
barrierefrei | |
Fotoautomat |
Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort. Ein Gerät zur Aufnahme biometrischer Bilder für den Führerschein ist vorhanden. QR-Code´s der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (Verkehrsamt)
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
(nur im Rahmen einer Kfz Zulassung möglich)
Das SEPA-Mandat ist möglichst ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen.
Kontoinhaber weicht vom Fahrzeughalter ab:
- lesbare Farbkopie des Ausweises des Kontoinhabers
- SEPA-Mandat ist vom Kontoinhaber und Fahrzeughalter zu unterschreiben
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Letzte Aktualisierung: 27.01.2023