Behördenfinder Hunderegister, Auszug
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Hunderegister, Auszug
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Für die Gehorsamsprüfung (§ 4 HundeG) und den Wesenstest (§ 5 HundeG) benötigt der Hundehalter einen Auszug aus dem Hunderegister.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (mit gültiger Meldebescheinigung)
Zu Beachten
Einen Auszug aus dem Hunderegister erhält der Hundehalter wenn der Hund in einem Kundenzentrum oder einer Dienststelle des zuständigen Fachamtes für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt angemeldet wird. Wird der Hund online angemeldet, kann der Auszug nach erfolgreicher Anmeldung sofort ausgedruckt werden.
Den Auszug aus dem Hunderegister können Sie außerhalb eines Anmeldeverfahrens persönlich, postalisch oder via E-Mail beim zuständigen Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt anfordern. Der Auszug wird dem Halter dann ausgehändigt bzw. zugeschickt; vorzugsweise elektronisch als pdf Dokument via E-Mail.
Den Auszug aus dem Hunderegister können Sie außerhalb eines Anmeldeverfahrens persönlich, postalisch oder via E-Mail beim zuständigen Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt anfordern. Der Auszug wird dem Halter dann ausgehändigt bzw. zugeschickt; vorzugsweise elektronisch als pdf Dokument via E-Mail.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca.10 min.
Gebühren
Eine Gebühr wird nicht erhoben.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden
(Hundegesetz - HundeG)
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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