Behördenfinder Wohnsitz abmelden
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Wohnsitz abmelden
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen müssen Sie sich abmelden.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Auszug ins Ausland, oder
- Aufgabe einer Nebenwohnung, oder
- Ohne festen Wohnsitz
Benötigte Unterlagen
- Abmeldeformular (auch vor Ort)
- Personalausweise und, wenn vorhanden, Pässe aller abzumeldenden Personen
- Abmeldeformular
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
Zu Beachten
- ACHTUNG: Eine Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor dem tatsächlichen Auszug erfolgen.
- Die Abmeldung kann persönlich oder formlos schriftlich erfolgen.
- Die bei der schriftlichen Abmeldung benötigten Daten können dem Abmeldeformular entnommen werden.
- Die Übermittlung der Abmeldung per E-Mail ist nicht rechtswirksam, daher wird um Übersendung der Abmeldung per Briefpost gebeten.
- Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Personalausweise der abzumeldenden Person sowie der bevollmächtigten Person sind im Original vorzulegen.
- Ab dem 16. Lebensjahr kann man sich ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten abmelden.
- Wenn Hamburg Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz werden soll oder bereits ist, muss die auswärtige Zweitwohnung abgemeldet werden. Dies können Sie in einem Standort für Einwohnerangelegenheiten schriftlich oder persönlich oder in dem Einwohnermeldeamt des Nebenwohnsitzes tun.
- Sie können Ihren Hamburger Nebenwohnsitz in einem der Standorte des Hamburg Service, sowie beim zuständigen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes abmelden.
- Ehemalige Bewohner können vom Wohnungsgeber in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten PERSÖNLICH abgemeldet werden. Weitere telefonische Auskünfte erteilt hierzu der jeweilige Hamburg Service.
- Bei Aufgabe der Nebenwohnung, oder der Ummeldung dieser innerhalb Hamburgs, beachten Sie bitte die Dienstleistung zur Zweitwohnungssteuer (siehe unter Links).
Fristen
- Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden.
- Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Die Abmeldung des Wohnsitzes können Sie persönlich oder schriftlich im Hamburg Service vornehmen.
Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Die Personalausweise der abzumeldenden Person(en), sowie der ggf. bevollmächtigten Person, sind im Original vorzulegen.
Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Die Personalausweise der abzumeldenden Person(en), sowie der ggf. bevollmächtigten Person, sind im Original vorzulegen.
Dauer
Die Bearbeitung dauert circa 5 Minuten.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
- § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html - § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html - § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html - Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Weitere Dienstleistungen
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Beschreibung der Leistung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen müssen Sie sich abmelden.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz mehr haben oder eine Nebenwohnung ersatzlos aufgeben, müssen sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug abmelden.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz mehr haben oder eine Nebenwohnung ersatzlos aufgeben, müssen sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug abmelden.
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Letzte Aktualisierung: 26.09.2023
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