Behördenfinder Nebenwohnung abmelden
Wählen Sie Ihre Sprache Englisch
Nebenwohnung abmelden
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Auszug
Benötigte Unterlagen
- Persönlich:
- Abmeldeformular (auch vor Ort)
- Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
- Schriftlich:
- Abmeldeformular
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
Zu Beachten
- ACHTUNG: Eine Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor dem tatsächlichen Auszug erfolgen.
- Die Abmeldung kann persönlich oder formlos schriftlich erfolgen.
- Die bei der schriftlichen Abmeldung benötigten Daten können dem Abmeldeformular entnommen werden.
- Die Übermittlung der Abmeldung per E-Mail ist nicht rechtswirksam, daher wird um Übersendung der Abmeldung per Briefpost gebeten.
- Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Personalausweise der abzumeldenden Person sowie der bevollmächtigten Person sind im Original vorzulegen.
- Ab dem 16. Lebensjahr kann man sich ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten abmelden.
Abmeldung einer auswärtigen Neben-/Zweitwohnung:
- Wenn Hamburg Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz werden soll oder bereits ist, muss die auswärtige Zweitwohnung abgemeldet werden. Dies können Sie im Hamburg Service schriftlich oder persönlich oder in dem Einwohnermeldeamt des Nebenwohnsitzes tun.
- Sie können Ihren Hamburger Nebenwohnsitz in einem der Hamburger Kundenzentren, sowie beim zuständigen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes abmelden.
- Ehemalige Bewohner können vom Wohnungsgeber in jedem Hamburger Einwohner-Kundenzentrum PERSÖNLICH abgemeldet werden. Weitere telefonische Auskünfte erteilt hierzu das jeweilige Einwohner-Kundenzentrum.
- Bei Aufgabe der Nebenwohnung, oder der Ummeldung dieser innerhalb Hamburgs, beachten Sie bitte die Dienstleistung zur Zweitwohnungssteuer (siehe unter Links).
Fristen
- Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden.
- Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
- Im Melderegister wird das tatsächliche Auszugsdatum eingetragen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Die Abmeldung des Wohnsitzes können Sie persönlich oder schriftlich im Hamburger Service vornehmen.
Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Die Personalausweise der abzumeldenden Person(en), sowie der ggf. bevollmächtigten Person, sind im Original vorzulegen.
Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Die Personalausweise der abzumeldenden Person(en), sowie der ggf. bevollmächtigten Person, sind im Original vorzulegen.
Dauer
ca. 5 Minuten
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html - § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html - § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html - Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28102015_VII22010414012.htm
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Wählen Sie eine von 24 Einrichtungen ...
Karte vergrößern
Bergedorf
Harburg
Einwohnerangelegenheiten
Harburger Rathausforum 3
Süderelbe
Bramfeld
Volksdorf
Volksdorf
Finkenwerder
Wilhelmsburg
Mitte
Mitte
Mitte
Mitte
Altona
Einwohnerangelegenheiten
Ottenser Marktplatz 10
Blankenese
Niendorf
Nord
Eimsbüttel
Eimsbüttel
Billstedt
Wandsbek
Langenhorn
Barmbek-Uhlenhorst
Alstertal
Rahlstedt
Suchwörter: Abmelden Wohnsitze Zweitwohnung abmelden Zweitwohnsitz abmelden Nebenwohnsitze, Abmelden Nebenwohnsitz abmelden Nebenwohnsitz Zweitwohnung
Letzte Aktualisierung: 23.09.2023
Themenübersicht auf hamburg.de
Urheber der Bilder
Branchenbuch