Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Behördenleitung BSW
nicht angegeben
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Leitung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Es steht eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen zur Verfügung. Für die Reservierung melden Sie sich bitte beim Empfang der BSW/BUE Tel: + 49 40 428 40 - 50 50 E-Mail: empfang@bue.hamburg.de, Funktionszeiten: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr. Des Weiteren besteht bei der BUE die Möglichkeit Konferenzräume anzumieten. Dies ist ebenfalls über den Empfang möglich.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156/252 Dratelnstraße
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Tel.: +49 (40) 428 40-7000/7001
Fax: +49 (40) 428 40-2054
Staatsrätin Monika Thomas
Tel.: +49 (40) 428 40-7003
Fax: +49 (40) 428 40-2054
Oberbaudirektor Franz-Josef Höing
Tel.: +49 (40) 428 40-4000/4001/4002
Fax: +49 (40) 428 40-3147
Terminwünsche bitte immer schriftlich einreichen:
Adresse: Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fax: +49 40 428 40-2054
E-Mail: pressestelle@bsw.hamburg.de
Fristen
nicht angegeben
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
nicht angegeben
Gebühren
nicht angegeben
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Senator/Senatorin
Der Status der Hamburger Senatoren/Senatorinnen entspricht dem der Minister/in in anderen Bundesländern. Die Senatsmitglieder nehmen die Zuständigkeit für ihr jeweiliges politisches Ressort selbstständig wahr. Sie stimmen ihre Politik aber mit dem Ersten Bürgermeister und den anderen Senatsmitgliedern ab und vertreten nach außen die gesamte Regierungspolitik.
Die Senatoren/Senatorinnen werden vom Ersten Bürgermeister berufen und entlassen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, ist es den Senatoren /Senatorinnen verboten einer weiteren Berufstätigkeit nachzugehen. Die Verfassung erlaubt ausschließlich die Übernahme von Verwaltungs- und Aufsichtsratsposten, wenn die Regierungsmitglieder keinen materiellen Gewinn daraus ziehen.
Staatsrat/Staatsrätin
Das Amt des Staatsrats/der Staatsrätin entspricht dem des Staatssekretärs/der Staatssekretärin in Flächenländern. Aufgabe der Staatsräte ist es, die Landesregierung zu beraten und zu unterstützen. Obwohl sie nicht zur Landesregierung gehören, nehmen die politischen Spitzenbeamten an den wöchentlichen Senatssitzungen teil.
Alle Staatsräte sind einer Behörde beziehungsweise einem Senatsamt zugeordnet. In der Behördenhierarchie folgen sie direkt nach dem Senator bzw. dem Ersten Bürgermeister. Die Staatsräte vertreten den Senator innerhalb der Behörde. In ihrer Arbeit sind sie an die Weisungen des Senators gebunden.
Für die Arbeit als Staatsrat/Staatsrätin ist ein hohes Maß an Übereinstimmung mit den fachlichen und politischen Zielsetzungen des Senators notwendig. Aus diesem Grund gehören die Staatsräte zu den politischen Beamten, die sofort und ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden können.
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Letzte Aktualisierung: 27.01.2023