Kindertagesbetreuung (Kita), Änderung laufender Fall

Seit 1.8.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Tageseinrichtung (Kita). Der Anspruch besteht für bis zu 5 Stunden täglich mit Mittagessen. Zusätzlich gibt es in Hamburg unter bestimmten Voraussetzungen...

Seit 1.8.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Tageseinrichtung (Kita). Der Anspruch besteht für bis zu 5 Stunden täglich mit Mittagessen. Zusätzlich gibt es in Hamburg unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Betreuung von bis zu 12 Stunden täglich.

Für diese Leistungen ist ein Kita Gutschein zu beantragen. Die Kita kann damit frei gewählt werden.

Um einen laufenden Fall handelt es sich, wenn ein Kind eine Betreuung in Anspruch nimmt und sich während des Bewilligungszeitraumes Änderungen ergeben (siehe auch Voraussetzungen).

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Grundsätzlich:
  • Kind mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet
  • Kind ab Vollendung des 1.Lebensjahres bis zur Vorschulklasse bzw. bis zur Einschulung, wenn keine Vorschulklasse in Anspruch genommen wird.

sowie eine Änderung während eines bewilligten Zeitraums bspw. durch:

  • Wechsel der Kita
  • Änderung der Betreuungszeiten
    (Eine Stundenerhöhung wird erst ab dem Tag des Antragseingangs, nicht rückwirkend, gewährt)
  • Beendigung der Betreuung
  • Änderung der Familiengröße
  • Umzug der Familie
  • Einkommensänderungen

Zusätzlich bei einer Tagesbetreuung von über 5 bis maximal 12 Stunden täglich und/oder für Kinder unter 1 Jahr beispielsweise eine der folgenden Voraussetzungen:

  • Berufstätigkeit
  • Ausbildung
  • berufliche Weiterbildung
  • Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV)
  • Deutsch-Sprachkurse für Migranten
  • Integrationskursen
  • bei dringlichem sozial bedingten oder pädagogischen Bedarf

(gilt in der Regel für alle im Haushalt gemeldeten, erwachsenen Personen)

Benötigte Unterlagen

Ausgefüllte Änderungsmeldung zur Kindertagesbetreuung sowie

bei Kita-Wechsel:
Kopie der Kündigungsbestätigung der Kita

Reduzierung der Stundenzahl:
Kopie der Änderungskündigung der Kita

bei Änderung Betreuungsbedarf (bei mehr als 5 Stunden täglich aufwärts):
Bedarfsnachweise aus denen die neue tägliche Arbeitszeit bzw. Kurszeit (von/bis) hervorgeht, bspw.:

  • Kopie des neuen Arbeitsvertrags oder Ausbildungsvertrags oder
  • Bescheinigung des Arbeitgebers (nur wenn die neue tägliche Arbeitszeit nicht aus dem Arbeits-/Ausbildungsvertrag hervorgeht) oder
  • Nachweis über Eingliederungsmaßnahme oder
  • Nachweis über Besuch von Sprachkursen, Integrationskursen

bei Wechsel des Arbeitgebers oder Arbeitsbeginn (z.B. nach Elternzeit):
neuer Arbeitsvertrag

bei Einkommensänderungen:
ausgefüllter Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (siehe Link) mit den entsprechenden Belegen (siehe Link Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege, Einkommensnachweise bei Neuantrag und Folgeantrag)

Zu Beachten

Bei einem Wechsel von der Kindertagesbetreuung zur Kindertagespflege ist ein Neuantrag zu stellen (siehe Link Kindertagespflege, Neuantrag)

Übergangsregelungen:
Bei Eintritt von Arbeitslosigkeit, jedoch nur bei Verträgen, die mindestens ein halbes Jahr befristet oder unbefristet sind, kann eine ggf. über den geltenden Rechtsanspruch hinausgehende bewilligte Leistung noch ein Jahr lang bewilligt werden. Danach besteht nur noch der bundesweite Rechtsanspruch.

Bei Geburt eines weiteren Kindes während der Elternzeit kann die für das bzw. die älteren Kinder ggf. über den geltenden Rechtsanspruch hinausgehende bewilligte Leistung noch 4 Monate nach Geburt des Kindes weiterbewilligt werden. Danach besteht nur noch der bundesweite Rechtsanspruch.

Änderungsmeldungen können persönlich im Eingangsbereich des SDZ, sofern im Bezirk vorhanden, abgegeben werden (nur dann wird eine Antragsbestätigung ausgehändigt). Ist kein SDZ vorhanden, werden die Anträge in den Abteilungen der Kindertagesbetreuung angenommen.

Änderungsmeldungen können auch per Post, Fax oder E-Mail geschickt werden (per E-Mail nur wenn die erforderlichen Formulare mit der Originalunterschrift eingescannt wurden).

Bei Schriftverkehr bitte immer Folgendes angeben:

  • Nachname des Kindes
  • Vorname des Kindes
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Komplette Meldeadresse des Kindes

Fristen

Änderungsbedarfe sind schnellstmöglich zu beantragen. Eine Änderung kann frühestens ab Antragseingang bewilligt werden.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Siehe Link Kindertagesbetreuung und Tagespflege, Gebühren

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