Kindertagespflege, Änderung laufender Fall

Seit 1.8.2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf Betreuung bei einer Tagespflegeperson (d.h. bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) von bis zu 25 Stunden wöchentlich. Die Tagespflegeperson kann frei gewählt werden. Sie...

Seit 1.8.2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf Betreuung bei einer Tagespflegeperson (d.h. bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) von bis zu 25 Stunden wöchentlich. Die Tagespflegeperson kann frei gewählt werden. Sie muss aber als geeignet anerkannt sein.

Zusätzlich gibt es in Hamburg unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf längere Betreuung von bis zu 60 Stunden wöchentlich.

Auch Arbeitssuchende können die Kindertagespflege mit bis zu 20 Stunden wöchentlich für maximal ein halbes Jahr in Anspruch nehmen.

Um einen laufenden Fall handelt es sich, wenn ein Kind eine Betreuung in Anspruch nimmt und sich während des Bewilligungszeitraumes Änderungen ergeben.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Grundsätzlich für den gültigen Rechtsanspruch:
  • Kind mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet, Abweichungen sind im Einzelfall möglich
  • Kinder ab Vollendung des 1.Lebensjahres bis zur Einschulung in die erste Klasse
  • bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sofern keine Ganztagsbetreuung in der Schule in Anspruch genommen wird.

sowie eine Änderung während eines bewilligten Zeitraums bspw. durch:

  • Wechsel der Tagespflegeperson
  • Vertretung durch eine andere Tagespflegeperson bei Krankheit oder Urlaub
  • Änderung der Betreuungszeiten
  • Beendigung der Betreuung
  • Änderung der Familiengröße
  • Umzug der Familie
  • Einkommensänderungen

Zusätzlich bei einer Betreuung von bis zu 60 Stunden wöchentlich beispielsweise eine der folgenden Voraussetzungen:

  • Berufstätigkeit
  • Ausbildung
  • berufliche Weiterbildung
  • Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV),
  • Deutsch-Sprachkurs für Migranten
  • Integrationskurs
  • bei dringlichem sozial bedingten oder pädagogischen Bedarf

(gilt in der Regel für alle im Haushalt gemeldeten, erwachsenen Personen)

Betreuung von bis zu 20 Stunden wöchentlich für maximal ein halbes Jahr:

  • Kind im ersten Lebensjahr (also bis zum 1. Geburtstag)
  • arbeitssuchend

Benötigte Unterlagen

Ausgefüllte Änderungsmeldung zur Kindertagespflege sowie

bei Wechsel der Tagespflegeperson:
Kündigungsbestätigung der Tagespflegeperson

bei Vertretung durch eine andere Tagespflegeperson:
Formular Vertretungsantrag (siehe Link)
Dazu ist ein Merkblatt erhältlich (siehe Link)

Reduzierung der Stundenzahl:
Änderungskündigung der Tagespflegeperson

bei Änderung Betreuungsbedarf (bei mehr als 25 Stunden wöchentlich aufwärts):
Bedarfsnachweise aus denen die neue tägliche Arbeitszeit bzw. Kurszeit (von/bis) hervorgeht, bspw.:

  • Kopie des neuen Arbeitsvertrags oder Ausbildungsvertrags oder
  • Bescheinigung des Arbeitgebers (nur wenn die tägliche Arbeitszeit nicht aus dem Arbeits-/Ausbildungsvertrag hervorgeht) oder
  • Nachweis über Eingliederungsmaßnahme oder
  • Besuch von Sprachkursen, Integrationskursen


bei Wechsel des Arbeitgebers oder Arbeitsbeginn (z.B. nach Elternzeit):
Kopie des neuen Arbeitsvertrag

bei Einkommensänderungen:
ausgefüllter Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen  (siehe Link) mit den entsprechenden Belegen (siehe Link Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege, Einkommensnachweise bei Neuantrag und Folgeantrag)

Zu Beachten

Bei einem Wechsel von der Kindertagespflege zur Kindertagesbetreuung ist ein Neuantrag zu stellen (siehe Link Kindertagesbetreuung, Neuantrag)

Übergangsregelungen:
Bei Eintritt von Arbeitslosigkeit und bei Verträgen, die mindestens ein halbes Jahr befristet oder unbefristet sind, kann die bisher ggf. über den geltenden Rechtsanspruch hinausgehende bewilligte Leistung noch ein Jahr lang bewilligt werden. Danach besteht nur noch der Rechtsanspruch.

Bei Geburt eines weiteren Kindes und Elternzeit kann die für das bzw. die älteren Kinder ggf. über den geltenden Rechtsanspruch hinausgehende bewilligte Leistung noch 4 Monate nach Geburt des Kindes weiterbewilligt werden. Danach besteht nur noch der Rechtsanspruch.

Anträge auf Kindertagespflege können persönlich bei den Tagespflegebörsen abgegeben werden oder auch per Post, Fax oder E-Mail geschickt werden (per E-Mail nur wenn die erforderlichen Formulare mit der Originalunterschrift eingescannt wurden).

Bei Schriftverkehr bitte immer Folgendes angeben:

  • Nachname des Kindes
  • Vorname des Kindes
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Komplette Meldeadresse des Kindes

Fristen

Änderungsbedarfe sind schnellstmöglich zu beantragen. Eine Änderung kann frühestens ab Antragseingang bewilligt werden.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Siehe Link Kindertagesbetreuung und Tagespflege, Gebühren

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