Kindertagespflege, Erstantrag / Neuantrag

Seit 1.8.2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf Betreuung bei einer Tagespflegeperson (d.h. bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) von bis zu 25 Stunden wöchentlich. Die Tagespflegeperson kann frei gewählt werden. Sie...

Seit 1.8.2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf Betreuung bei einer Tagespflegeperson (d.h. bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) von bis zu 25 Stunden wöchentlich. Die Tagespflegeperson kann frei gewählt werden. Sie muss aber als geeignet anerkannt sein.

Zusätzlich gibt es in Hamburg unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf längere Betreuung von bis zu 60 Stunden wöchentlich.

Auch Arbeitssuchende können die Kindertagespflege mit bis zu 20 Stunden wöchentlich für maximal ein halbes Jahr in Anspruch nehmen.

Ein Neuantrag (Erstantrag) ist immer dann zu stellen, wenn ein Kind noch keine Tagesbetreuung in Anspruch genommen hat, oder wenn eine Betreuung unterbrochen war.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Grundsätzlich für den gültigen Rechtsanspruch:
  • Kind mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet, Abweichungen sind im Einzelfall möglich
  • Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Einschulung in die erste Klasse
  • bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sofern keine Ganztagsbetreuung in der Schule in Anspruch genommen wird.

Zusätzlich bei einer Betreuung von bis zu 60 Stunden wöchentlich beispielsweise eine der folgenden Voraussetzungen:

  • Berufstätigkeit
  • Ausbildung
  • berufliche Weiterbildung
  • Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV),
  • Deutsch-Sprachkurs für Migranten
  • Integrationskurs
  • bei dringlichem sozial bedingten oder pädagogischen Bedarf

(gilt in der Regel für alle im Haushalt gemeldeten, erwachsenen Personen)

Betreuung von bis zu 20 Stunden wöchentlich für maximal ein halbes Jahr:

  • Kind im ersten Lebensjahr (also bis zum 1. Geburtstag)
  • arbeitssuchend

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (siehe Link)
  • vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (siehe Link) (Bei einem Betreuungswunsch von mehr als 30 Std.) 
  • Kopie der Personalausweise/Reisepässe der mit dem Kind zusammen gemeldeten Sorgeberechtigten
  • Einkommensnachweise (siehe Link Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege, Einkommensnachweise bei Neuantrag und Folgeantrag) (Bei einem Betreuungswunsch von mehr als 30 Std.)

Bei mehr als 25-stündiger Betreuung wöchentlich oder vor Vollendung des 1. Lebensjahres zusätzlich Nachweise aus denen die tägliche Arbeitszeit bzw. Kurszeit (von/bis) hervorgeht, bspw.:

  • Kopie des Arbeitsvertrags oder Ausbildungsvertrags oder
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitsaufnahme (nur wenn die tägliche Arbeitszeit nicht aus dem Arbeits-/Ausbildungsvertrag hervorgeht) oder
  • Nachweis über Eingliederungsmaßnahme oder
  • Besuch von Sprachkursen, Integrationskursen

Bei pädagogischem Bedarf:
aktueller Bedarfsnachweis entweder vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) oder der Kita

Zu Beachten

Anträge werden in der Regel für maximal ein Jahr bewilligt, es sei denn, der Bedarf ist kürzer als ein Jahr. Danach ist ggf. ein Folgentrag zu stellen.

Anträge auf Kindertagespflege können persönlich bei den Tagespflegebörsen abgegeben werden oder auch per Post, Fax oder E-Mail geschickt werden (per E-Mail nur wenn die erforderlichen Formulare mit der Originalunterschrift eingescannt wurden).

Bei Schriftverkehr bitte immer Folgendes angeben:

  • Nachname des Kindes
  • Vorname des Kindes
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Komplette Meldeadresse des Kindes

Fristen

Ein Neuantrag kann ein halbes Jahr vor Beginn der Betreuung gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum kann frühestens ab Antragseingang beginnen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Siehe Link Kindertagesbetreuung und Tagespflege, Gebühren

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