Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaft, Besuchererlaubnis bei Untersuchungshaftgefangenen

Wichtige Hinweise

Zu Beachten

Bei Untersuchungshaftgefangenen muss ferner eine Besuchserlaubnis des zuständigen Amts- bzw. Landgerichts vorgelegt werden. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Besuchszeiten der Untersuchungshaftanstalt: Mo-Mi 8-15 Uhr, Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr. Gibt es noch kein gerichtliches Az so kann mit dem Az der Staatsanwaltschaft bei der Staatsanwaltschaft eine Besuchserlaubnis beantragt werden.

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Adresse und Kontakt

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr 9-13 Uhr. Mittwoch keine persönliche Kontaktzeit. Ausgenommen von dieser Regelung sind Behördenmitarbeiter, Referendare, Ermittlungsbeamte und Täter-Opfer-Ausgleich.

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

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