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Bußgeldstelle - Verkehrsordnungswidrigkeiten - alle Aktenzeichen
Bußgeld, Verkehr
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Service-Center Bußgeldstelle ist geschlossen.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U1/S1/S11/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Bußgeldbescheid, Führerschein, bzw. Adressanschrift.
Zu Beachten
Zahlungen
Zahlungen bitte an die Kasse.Hamburg,
!Bitte beachten Sie, dass wir nun ZWEI Konto verwenden!
Präfix: 9750 + Az.
IBAN: DE70 2 000 000 000 20001585, BIC: MARKDEF1200
Präfix: 9769 + Az.
IBAN: DE87 2000 0000 0020 0015 70, BIC: MARKDEF1200
Wichtiger Hinweis: Bei Überweisungen bitte das Aktenzeichen nicht vergessen!
Es gibt seit dem 24.11.21 einen Girocode (QR-Code) auf allen Schreiben mit Forderungen (außer EU-Informationsschreiben). Hier sind alle Zahlungsdaten über die entsprechenden Apps automatisch abrufbar.
Abgabe Führerschein
Führerscheine werden nur bei Fahrverboten der Bußgeldstelle Hamburg entgegengenommen.
Abgabe ist postalisch möglich oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten mit Angabe des Aktenzeichen.
Beginn des Fahrverbots mit Eingang bei der Bußgeldstelle. Keine Annahme von Führerscheinen, wenn das Fahrverbot nicht von der Bußgeldstelle Hamburg ist.
Eine Aufhebung der Fahrverbote und Rückgabe der Führerscheine von Amts wegen Fehlern erfolgt nicht.
Die Führerscheine werden rechtzeitig vor Ablauf der Frist postalisch den Betroffenen zurück übersandt.
Fristen
Die Zahlungsfrist für die Verwarnung beträgt eine Woche nach Zugang. Bei Abgabe einer Stellungnahme oder Einwendungen folgt ggfs. ein Bußgeldbescheid. Dieser ist keine Mahnung, sondern ein rechtsmittelfähiger Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden kann. Die Rechtsmittelfrist ist zwingend zu beachten.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Abhängig vom Fall.
Gebühren
Wird nach dem bundeseinheitlichen Verwarnungsgeldkatalog ermittelt.
Beachte seit 09.11.21 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft.
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Ordnungswidrigkeiten bis 55 Euro werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zahlungsfrist für die Verwarnung beträgt eine Woche nach Zugang. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Wird bei Abgabe einer Stellungnahme oder Einwendungen das Verfahren nicht eingestellt, folgt ebenfalls ein Bußgeldbescheid.
Bei Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro erfolgt die Einleitung schriftlich durch Anhörung des Betroffenen (soweit nicht vor Ort von der Polizei angehört wurde) und die Ahndung durch Erlass eines Bußgeldbescheides. Es empfiehlt sich, unbedingt die Hinweise auf der Rückseite aufmerksam zu lesen. Ein Bußgeldbescheid ist keine Mahnung, sondern ein rechtsmittelfähiger Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden kann. Die Rechtsmittelfrist ist zwingend zu beachten.
Rechtsmittel müssen via Fax, De-Mail oder Briefpost eingelegt werden.
In Hamburg ist das Amt für Migration, Abteilung für Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehr, der Behörde für Inneres und Sport zuständige Dienststelle.
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Letzte Aktualisierung: 01.02.2023