Hamburgische Ingenieurkammer-Bau
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, beratender Ingenieur
Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen und der Beratenden Ingenieure ist die Beratung, insbesondere in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung sowie Sachverständigentätigkeit und Mitwirken bei...
Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen und der Beratenden Ingenieure ist die
Beratung, insbesondere in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung sowie Sachverständigentätigkeit und Mitwirken bei Forschungs- und Entwicklungsaufgaben auf den Gebieten des Ingenieurwesens. Dazu gehört auch die Vertretung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers in mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängenden Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann. Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure müssen nach einem Ingenieurstudium mindestens drei Jahre Berufserfahrung erworben haben und ihre Tätigkeit unabhängig und eigenverantwortlich ausüben.
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo 9-15, Di-Do 9-14, Fr 9-13 Uhr
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 4/5 Grindelhof
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Ist der Beruf im Herkunftsstaat nicht reglementiert, muss nachgewiesen werden, dass der Beruf vollzeitlich zwei Jahre (ab 2016 ein Jahr) lang in den vorhergehenden zehn Jahren ausgeübt wurde und eines oder mehrerer Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise existieren.
Entsprechendes gilt für Drittstaatsangehörige, soweit sich hinsichtlich der Anerkennung Ausbildungsnachweise nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft eine Gleichstellung ergibt.
In jedem Fall muss zusätzlich zur Berufsbezeichnung 'Ingenieur/in' für die Verwendung der Berufsbezeichnungen 'Beratende Ingenieurin bzw. Beratender Ingenieur in Hamburg die Berufstätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig erfolgen.
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis des Ausbildungsabschlusses
- Nötigenfalls Nachweise der dreijährigen Berufserfahrung
- sonstige Befähigungsnachweise (z.B. zu beruflichen Weiterbildungen)
- Nachweise über praktische Arbeiten, z.B. Pläne etc.
- Nötigenfalls Nachweis der Berechtigung, den Beruf im Herkunftsland auszuüben.
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Dauer des Verfahrens: Höchstens drei Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.
Gebühren
256 Euro
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Hamburgisches Gesetz über das Ingenieurwesen,
Gebühren- und Auslagenordnung der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau: http://www.hikb.de/service/gesetze
Formulare, Services & Links
Links im Internet
Suchwörter: Beratende Ingenieurin BQRL57, Beratender Ingenieur
Letzte Aktualisierung: 06.02.2023