Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Lebensmittelchemie
Der Beruf des Lebensmittelchemikers bzw. der Lebensmittelchemikerin ist reglementiert. Wer die Berufsbezeichnung staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker führen will, bedarf...
Der Beruf des Lebensmittelchemikers bzw. der Lebensmittelchemikerin ist reglementiert. Wer die Berufsbezeichnung staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker führen will, bedarf der Erlaubnis.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Hamburger Straße 47 22083 Hamburg
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Mo-Di 9-12, Do 13-16 Uhr
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Vorzulegende Unterlagen für die Prüfung der Gleichwertigkeit sowie die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung der Erlaubnis: Siehe 'Unterlagen' (im Original, bzw. beglaubigter Kopie und ggf. übersetzt)
Benötigte Unterlagen
1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
2. eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache,
3. ein Identitätsnachweis,
4. im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise,
5. Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind,
6. Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde, sowie
7. Erteilter Bescheid eines anderen Landes. (Sofern vorhanden)
8. Ärztliche Bescheinigung
9. Lebenslauf
10. Nachweis über Deutschkenntnisse, mindestens Level B2
11. Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0,
12. Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
13. Absichtserklärung, dass der Beruf der/des Lebensmittelchemikerin/Lebensmittelchemikers zukünftig in Hamburg ausgeübt werden soll.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Die Dauer des Verfahrens ist einzelfallbezogen
Gebühren
Gebührentarif Nr. 1.1.6
125,00€ bis 260,00 €
Zahlungsarten
- Rechnung
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links auf hamburg.de
Suchwörter: Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin BQRL57, Lebensmittelchemie
Letzte Aktualisierung: 29.01.2023