Behörde für Inneres und Sport
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Öffentlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscher und Übersetzer
Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen haben - bei Vorliegen bestimmter persönlicher und fachlicher Voraussetzungen - die Möglichkeit, sich für die Tätigkeit bei Gerichten öffentlich bestellen und allgemein vereidigen zu lassen. Die...
Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen haben - bei Vorliegen bestimmter persönlicher und fachlicher Voraussetzungen - die Möglichkeit, sich für die Tätigkeit bei Gerichten öffentlich bestellen und allgemein vereidigen zu lassen.
Die allgemeine Vereidigung durch eine zentrale Instanz soll den Gerichten und Behörden die Auswahl persönlich und fachlich qualifizierter Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen erleichtern und die Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung in jedem einzelnen Fall ersparen. Den Gerichten ist es jedoch nicht verwehrt, eine(n) nicht öffentlich bestellte(n) und allgemein vereidigte(n) Dolmetscher(in) und Übersetzer(in) heranzuziehen. Da die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung in einem Bundesland bundesweite Gültigkeit hat, scheidet eine Vereidigung in Hamburg aus, wenn der/die Dolmetscher/in und/oder Übersetzer/in bereits in einem anderen Bundesland vereidigt worden ist.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Inneres und Sport
Johanniswall 4 20095 Hamburg
Raum: 522
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Die Dienststelle befindet sich in einem Sicherheitsbereich- persönliche Termine können deshalb nur nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren (Sprachprüfung): Hauptwohnung in Hamburg oder in der Metropolregion, Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache und der Arbeitssprache (Zeugnisse und Diplome besuchter Universitäten oder anderer Hochschulen aus dem Bereich Dolmetschen und/oder Übersetzen und/oder Nachweise über die mehrjährige berufliche Tätigkeit als Dolmetscher und/oder Übersetzer)
- Anerkenntnisverfahren (Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Abschlusses) z. B. staatliche Prüfung als Dolmetscher und/oder Übersetzer aus einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union/EWR
siehe http://www.hamburg.de/innenbehoerde/rechtsgrundlagen/)
In beiden Fällen ist ein formloser, schriftlicher Antrag zu stellen. Dem ausgefüllten Antrag sind beizufügen: Siehe 'Unterlagen'
Benötigte Unterlagen
Antragsformular http://www.hamburg.de/contentblob/3325136/data/antragsformular.pdf
Zu Beachten
Weitergehende Informationen auf der website der Behörde für Inneres und Sport unter: http://www.hamburg.de/dolmetscher. Telefonische Informationen von Montags bis Freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr unter: 040 42839-3818. Da sich die Dienststelle in einem Sicherheitsbereich befindet, können persönliche Termine nur nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.
Fristen
Anerkennungsverfahren jederzeit möglich, ein Eignungsfeststellungsverfahren wird grundsätzlich durchgeführt, wenn mindestens drei Bewerber für eine Sprache zu dem jeweiligen Eignungsfeststellungsverfahren zugelassen werden können. Je nach Arbeitssprache ist unter Umständen mit mehrjährigen Wartezeiten zu rechnen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Im Falle der Anerkennung eines Abschlusses (je nach Komplexität) ca. zwei Monate. Absolvierung des sog. Eignungsfeststellungsverfahrens: keine Angaben möglich. U.U. mehrjährige Wartezeiten. Ob und ggf. wann eine Prüfung in der jeweiligen Sprache erfolgen wird, muss konkret erfragt werden.
Gebühren
Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit einer staatlichen Prüfung aus einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedstaat der EU/ des EWR-Raumes: Gebührenrahmen: 100 - 500 Euro (je nach Prüfungsaufwand), Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren je Sprache: Gebührenrahmen: 40 - 100 Euro Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren je Sprache maximal: 648,- Euro
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Antrag auf öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung zum Dolmetscher und/oder Übersetzer
- Leitfaden für das Eignungsfeststellungsverfahren
- Merkblatt für die Anfertigung von Übersetzungen
- Merkblatt zum Eignungsfeststellungsverfahren
Links auf hamburg.de
Links im Internet
- Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland(ADÜ Nord) e.V.
- Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher in Norddeutschland(BGN) e.V.
- Gehörlosenverband Hamburg e.V.
- Verein der vereidigten Dolmetscher und Übersetzer in Hamburg(VVDÜ) e.V.
- Weiterbildungsangebot der Uni Hamburg: Dolmetschen und Übersetzen an Gerichten und Behörden
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Letzte Aktualisierung: 17.08.2022