Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Psychotherapie
Gemäß § 1 Abs. 3 PsychThG ist die Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung...
Gemäß § 1 Abs. 3 PsychThG ist die Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen. Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Hamburger Straße 47 22083 Hamburg
Raum: 0.14
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo-Di 9-12, Do 13-16 Uhr
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Für die Prüfung der Gleichwertigkeit sowie die Bearbeitung eines Antrages auf Approbation sind die folgenden Unterlagen (im Original bzw. beglaubigter Kopie und ggf. übersetzt) vorzulegen:
1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
2. Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift (incl. einer Aufstellung über den beruflichen Werdegang)
3. Geburtsurkunde,
bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
4. Identitätsnachweis
bspw. Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis
5. Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0,
das zum Zeitpunkt der Approbationserteilung nicht älter als drei Monate sein darf
6. Ärztliche Bescheinigung
7. Ausbildungsnachweis(e)
Nachweis über die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Psychotherapeutenberufs im Heimatland, ausgestellt von den dort zuständigen Behörden (z.B. Diplom).
8. Fächer- und Stundenübersicht (pro Semester)
der die tatsächlich gelehrten Fächer und Stunden sowie die Stunden der abgeleisteten praktischen Ausbildung und die Inhalte der staatlichen Abschlussprüfung zu entnehmen sind.
9. Berufszulassungsurkunden (sofern zutreffend) anderer Staaten (weltweit).
10. Bisher erteilte Berufserlaubnisse (sofern zutreffend)
in der Bundesrepublik Deutschland.
11. Nachweise über die bisherige Berufstätigkeit (sofern zutreffend)
12. Nachweise über Fachweiterbildungen (sofern zutreffend)
13. Nachweis über Deutschkenntnisse (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) des Europarates)
- allgemein: Nachweis durch Vorlage eines Zertifikates über eine bestandene Prüfung mindestens auf dem Niveau C1, oder alternativ durch persönliche Vorsprache
14. Stellennachweis / Absichtserklärung
Benötigte Unterlagen
1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
2. Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift (incl. einer Aufstellung über den beruflichen Werdegang)
3. Geburtsurkunde,
bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
4. Identitätsnachweis
bspw. Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis
5. Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0,
das zum Zeitpunkt der Approbationserteilung nicht älter als drei Monate sein darf
6. Ärztliche Bescheinigung
7. Ausbildungsnachweis(e)
Nachweis über die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Psychotherapeutenberufs im Heimatland, ausgestellt von den dort zuständigen Behörden (z.B. Diplom).
8. Fächer- und Stundenübersicht (pro Semester)
der die tatsächlich gelehrten Fächer und Stunden sowie die Stunden der abgeleisteten praktischen Ausbildung und die Inhalte der staatlichen Abschlussprüfung zu entnehmen sind.
9. Berufszulassungsurkunden (sofern zutreffend)
anderer Staaten (weltweit).
10. Bisher erteilte Berufserlaubnisse (sofern zutreffend)
in der Bundesrepublik Deutschland.
11. Nachweise über die bisherige Berufstätigkeit (sofern zutreffend)
12. Nachweise über Fachweiterbildungen (sofern zutreffend)
13. Nachweis über Deutschkenntnisse (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) des Europarates)
allgemein: Nachweis durch Vorlage eines Zertifikates über eine bestandene Prüfung mindestens auf dem Niveau C1, oder alternativ durch persönliche Vorsprache.
14. Stellennachweis / Absichtserklärung
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Die Dauer des Verfahrens ist einzelfallbezogen. In der Regel ist bei Ausbildung in sogenannten Drittländern ein Auskunftsersuchen bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn erforderlich.
Gebühren
Für die Bearbeitung eines Approbationsantrages wird derzeit eine Verwaltungsgebühr von 120,00 EUR - 850,00 EUR erhoben.
Zahlungsarten
- Rechnung
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
- Psychotherapeutengesetz;
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten;
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten;
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
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Letzte Aktualisierung: 27.01.2023