Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Kindheitspädagogen
Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung erfolgt die Prüfung des im Ausland erworbenen Studiums (Bachelor oder Diplomabschluss) im Bereich der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik sowie der Kindheitspädagogik,...
Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung erfolgt die Prüfung des im Ausland erworbenen Studiums (Bachelor oder Diplomabschluss) im Bereich der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik sowie der Kindheitspädagogik, Kindheitswissenschaften oder -Studien (childhood studies).
Adresse und Kontakt
Adresse
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Alexanderstraße 1 20099 Hamburg
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U-/S-Bahnen/Busse Berliner Tor, U1 Lohmühlenstraße
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Ein Identitätsnachweis
- Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen
- Eine Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde
- Gegebenenfalls ein erteilter Bescheid eines anderen Landes
Zu Beachten
Fristen
Eignungstests können zweimal jährlich angeboten werden (Juni und Januar/Februar), wenn mindestens bis Ende März oder Ende Oktober eines Jahres die Anträge vorliegen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Anträge werden - soweit keine Nachfragen bei der ZAB erfolgen müssen - innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Dreimonatsfrist beschieden.
Gebühren
Die Gebühren für ein Feststellungsverfahren betragen 270,00 Euro. Die Gebühren für einen Anpassungslehrgang richten sich in Abhängigkeit von Dauer und Umfang nach der Gebührensatzung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.
Zahlungsarten
- Rechnung
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Hamburgisches Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (HmbABQG),
Anerkennungsgesetz Soziale Arbeit vom 02. Dezember 2013,
Ordnung zur Erlangung der staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/innen sowie Kindheitspädagogen/innen für die Teilnahme am Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung an der Fakultät Wirtschaft und Soziales des Departments Soziale Arbeit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (University of Applied Sciences) veröffentlicht im Hochschulanzeiger Nr. 92 /2013
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
Suchwörter: Kindheitspädagoginnen Sozialarbeiterinnen Sozialpädagoginnen BQRL57, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Kindheitspädagogen
Letzte Aktualisierung: 07.08.2022