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Steuerberaterkammer Hamburg
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Steuerberater
- Zulassung zur Steuerberaterprüfung in Sonderfällen nach § 37a Abs. 2 StBerG
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Prüfungsurkunden und -zeugnisse in beglaubigter Kopie und deutscher Übersetzung, Arbeitgeberbescheinigungen (Näheres unter www.stbk-hamburg.de für die Zulassung zu Steuerberaterprüfung nach § 37a Abs. 2 StBerG)
Benötigte Unterlagen
Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung in Sonderfällen nach § 37a Abs. 2 StBerG kann das Antragsformular unter www.stbk-hamburg.de heruntergeladen werden
Zu Beachten
Bitte beachten Sie, dass - wie in den Formularen angegeben - einzelne Dokumente wie beglaubigte Abschriften im Original vorzulegen sind. Eine Übermittlung in elektronischer Form reicht insoweit nicht aus.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Ein bis drei Monate
Gebühren
Gebühren für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung in Sonderfällen nach § 37a Abs. 2 StBerG: Antragsgebühr: 200,-- Euro; Prüfungsgebühr: 1000,-- Euro
Zahlungsarten
- Rechnung
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 37a Abs. 2 StBerG