Psychotherapeutenkammer Hamburg
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Neuropsychologische Therapie (entspricht Klinische Neuropsychologie M-WBO)
Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können approbierte Psychologische Psychotherapeuten und approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen neuropsychologischen Weiterbildung...
Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können approbierte Psychologische Psychotherapeuten und approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen neuropsychologischen Weiterbildung mit einer deutschen Qualifikation feststellen lassen.
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
2. ein Identitätsnachweis,
3. eine tabellarische Aufstellung über die absolvierte Weiterbildung und die Berufspraxis,
4. eine amtlich beglaubigte Kopie der Weiterbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Berufspraxis
5. in Fällen des Absatzes 2 WBO § 16 Konformitätsbescheinigungen oder Tätigkeitsnachweise über die letzten 5 Jahre
6. in Fällen des Absatzes 3 WBO § 16 zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit
7. für den Fall, dass in anderen Mitgliedstaaten ein Nachweis über eine Weiterbildung ausgestellt wird, die ganz oder teilweise in Drittländern absolviert wurde, Unterlagen darüber, dass
a) die Weiterbildung in der betreffenden Einrichtung von der zuständigen Stelle des Ausstellungsmitgliedstaates offiziell bescheinigt worden ist,
b) dieser dem entspricht, der verliehen worden wäre, wenn der Weiterbildungsgang vollständig im Ausstellungsmitgliedsstaat absolviert worden wäre, und
c) damit im Hoheitsgebiet des Ausstellungsmitgliedstaates dieselben beruflichen Rechte verliehen werden.
Soweit die unter Nrn. 1 bis 7 genannten Unterlagen und Bescheinigungen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle für die Ermittlung der Gleichwertigkeit notwendigen Unterlagen vorzulegen sowie alle dazu erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Darüber hinaus s. PTK-Hamburg WBO § 15 und 16 sowie Abschnitt B
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
4 Monate, längere Bearbeitungsdauer möglich, hängt ab von der Aussagefähigkeit der vorgelegten Unterlagen und des Umfangs der erforderlichen Überprüfung
Gebühren
Prüfung von Antragsunterlagen gem. § 15 Abs. 1, 3 WBO 250,- EUR. Für nicht durch die Gebührenordnung benannte Leistungen werden die Gebühren auf Basis eines Verwaltungsstundensatzes von 80,- EUR ermittelt
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Suchwörter: BQRL57, Neuropsychologische Therapie (entspricht Klinische Neuropsychologie M-WBO)
Letzte Aktualisierung: 27.01.2023