Handwerkskammer Hamburg
Berufe im Handwerk, ausländische Berufsqualifikation anerkennen
Es gibt in Deutschland circa 200 verschiedene Berufe im Handwerk. Für viele Berufe im Handwerk benötigt man eine bestimmte Berufsqualifikation, wenn man sich selbstständig machen möchte. Für alle...
Es gibt in Deutschland circa 200 verschiedene Berufe im Handwerk.
Für viele Berufe im Handwerk benötigt man eine bestimmte Berufsqualifikation, wenn man sich selbstständig machen möchte.
Für alle anderen Berufe im Handwerk benötigt man keine bestimmte Berufsqualifikation.
Man hat aber das Recht auf ein Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation im Handwerk, wenn man eine staatlich geregelte Ausbildung mitbringt.
Das Verfahren heißt „Gleichwertigkeitsfeststellung“.
Eine Gleichwertigkeitsfeststellung verbessert die Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Sie möchten in Deutschland in dem betreffenden Beruf arbeiten.
Benötigte Unterlagen
Wichtige Dokumente sind generell:
- Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Liste in Tabellenform mit Ausbildungen und Berufspraxis (Lebenslauf)
- Ausbildungsnachweise (Diplom, Zertifikat)
- Bescheinigung über die Art und Dauer der relevanten Berufspraxis
- eine Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt wurde
- eventuell Lehrplan (ausführliche Inhalte der Ausbildung).
Zu Beachten
Für Antragsteller, die eine teilweise Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses erlangt haben, besteht die Möglichkeit eine Anpassungsqualifizierung zu durchlaufen.
Fristen
Keine.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Bei Berufsqualifikationen aus EU/EWR/Schweiz: Den Antrag und die Dokumente können Sie direkt einreichen oder bei dem Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg (s. Link). Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie den Antrag auch elektronisch einreichen.
Die zuständige Stelle vergleicht dann Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird sie anerkannt. Sie erhalten den Bescheid der Gleichwertigkeit (Anerkennungsbescheid) mit der Post.
Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist, wird sie nicht anerkannt. Sie erhalten einen Bescheid über die Unterschiede Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Mit diesem Bescheid können Sie sich gezielt weiter qualifizieren und später einen neuen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle können Sie rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Dauer
Eine Eingangsbestätigung darüber, dass die Dokumente angekommen sind, wird innerhalb eines Monats verschickt. Eine Mitteilung erfolgt auch darüber, falls Unterlagen noch fehlen.
Bei Vorliegen aller nötigen Dokumente dauert das Verfahren maximal 3 Monate.
In Einzelfällen kann das Verfahren einmal verlängert werden.
Gebühren
Bitte lassen Sie sich zuerst beraten. Die Beratung ist kostenlos.
Das Verfahren kostet Geld. Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.Zusätzlich können weitere Kosten anfallen (z.B. für Übersetzungen oder Beglaubigungen Ihrer Dokumente). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Zahlungsarten
- Rechnung
Hinweise zur Zahlungsart
Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheid nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§§ 40a, 50b, 51e Handwerksordnung
§§ 4 ff., 14 ff. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
§ 10 Bundesvertriebenengesetz
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links im Internet
Adresse und Kontakt
Adresse
Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12 20355 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-15 Uhr. Bitte rufen Sie uns vorher an, um einen Termin zu vereinbaren. Nach telefonischer Anmeldung auch Termine über diese Öffnungszeiten hinaus möglich.
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz
Suchwörter: Ausländischer Berufsabschluss Diplom Nicht reglementierter Beruf Niederlassungsfreiheit BQ-Portal Augenoptiker Bäcker Betonbauer Bootsbauer Brunnenbauer Büchsenmacher Chirurgiemechaniker Dachdecker Elektromaschinenbauer Elektrotechniker Fahrzeugbauer Feinwerkmechaniker Fleischer Friseure Gerüstbauer Glasapparatebauer Glasbläser Glaser Heizungsbauer Hörgeräteakustiker Informationstechniker Installateur Kälteanlagenbauer Kälteschutzisolierer Karosseriebauer Klempner Konditoren Kraftfahrzeugtechniker Lackierer Landmaschinenmechaniker Luftheizungsbauer Maler Maurer Metallbauer Ofenheizungsbauer Orthopädieschuhmacher Orthopädietechniker Reifenmechaniker Schallschutzisolierer Schiffbauer Seiler Steinbildhauer Steinmetze Straßenbauer Stuckateure Tischler Vulkaniseure Wärmeschutzisolierer Zahntechniker Zimmerer Zweiradmechaniker BQRL57, Anerkennung der zulassungspflichtigen Handwerke Elektriker Automechaniker Gas-Wasser-Installateur Handwerksberuf
Letzte Aktualisierung: 05.12.2023