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Steuerberaterkammer Niedersachsen
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Steuerfachangestellte
- Gleichwertigkeitsprüfung zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Prüfungsurkunden und -zeugnisse in beglaubigter Kopie und deutscher Übersetzung, Arbeitgeberbescheinigungen (Näheres unter www.stbk-niedersachsen.de für die Gleichwertigkeitsprüfung zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r)
Benötigte Unterlagen
Für die Gleichwertigkeitsprüfung zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r findet sich das Antragsformular, dem entnommen kann, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, unter www.stbk-niedersachsen.de
Zu Beachten
Die Steuerberaterkammer Hamburg hat die Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r auf die Steuerberaterkammer Niedersachsen übertragen.
Bitte beachten Sie, dass - wie in den Formularen angegeben - einzelne Dokumente wie beglaubigte Abschriften im Original vorzulegen sind. Eine Übermittlung in elektronischer Form reicht insoweit nicht aus.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Ein bis drei Monate
Gebühren
Gebühren für die Gleichwertigkeitsüberprüfung zum Ausbildungsberuf 'Steuerfachangestellte/r': 100,-- bis 600,-- Euro.
Zahlungsarten
- Rechnung
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 8 Abs. 5 BQFG
Formulare, Services & Links
Suchwörter: BQRL57, Steuerfachangestellte Steuerfachgehilfen
Letzte Aktualisierung: 29.01.2023