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Wenn Sie Auskünfte von der Behörde für Kultur und Medien auf Basis des Hamburgischen Transparenzgesetzes ersuchen.
Sie möchten Auskünfte von der Behörde für Kultur und Medien auf Basis des Hamburgischen Transparenzgesetzes.
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Der Eingang befindet sich im Hanseviertel, im Bereich des Eingangs Ecke Große Bleichen / Poststraße.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S1/S2/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U4/U1/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Eine elektronische oder mündliche Antragstellung ist allerdings zulässig.
Dauer
In der Regel wird die begehrte Auskunft binnen eines Monats erteilt. In Fällen einer größeren Komplexität des Auskunftsersuchens kann die Frist um einen weiteren Monat verlängert werden.
Gebühren
Für die Bescheidung von Auskunftsersuchen fallen in der Regel Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Auskünfte nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO). Einfache Auskünfte sind gebührenfrei.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
www.hamburg.de/transparenzgesetz
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
- Der Auskunftsantrag ist an die Behörde zu richten, die für das Anliegen auskunftspflichtig ist.
- Ist die angerufene Stelle nicht selbst auskunftspflichtig, so hat diese die auskunftspflichte Stelle zu ermitteln und die antragstellende Person zu beraten.
Suchwörter: Akteneinsicht (Transparenzgesetz) Transparenzgesetz (Informationsregister) Auskünfte nach dem Transparenzgesetz, Kulturbehörde Hamburgisches Transparenzgesetz, Kulturbehörde Aktenauskünfte, Kulturbehörde Transparenzgesetz, Kulturbehörde Auskunftsverlangen, Kulturbehörde
Letzte Aktualisierung: 22.09.2023