Landesbetrieb Verkehr Harburg

Kfz, Halterauskunft einholen

Aus dem örtlichen Fahrzeugregister können nur dann Auskünfte erteilt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht. Es muss ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straß...

Aus dem örtlichen Fahrzeugregister können nur dann Auskünfte erteilt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht. Es muss ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nachgewiesen werden (z. B. nach einem Verkehrsunfall will der Geschädigte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen).

Der Landesbetrieb Verkehr kann für Hamburger Fahrzeug mit amtlichen Kennzeichen und Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen und Rote Kennzeichen) Auskunft erteilen. Versicherungskennzeichen sind im örtlichen Fahrzeugregister nicht gespeichert. Hier ist auf den Zentralruf der Autoversicherer zu verweisen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

 Berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (z. B. nach einem Verkehrsunfall will der Geschädigte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen; vgl. § 39 Straßenverkehrsgesetz [StVG]).

Benötigte Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache muss sich der Anfrager ausweisen können und zuvor die Anfrage schriftlich fixiert haben.

Zu Beachten

Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen müssen entweder persönlich oder schriftlich gestellt werden.

Rückfragen zu schriftlichen Anfragen können nicht telefonisch beantwortet werden.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

5,10 Euro gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Formulare, Services & Links

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Adresse und Kontakt

Adresse

Landesbetrieb Verkehr Harburg
Schellerdamm 5-7 21079 Hamburg

E-Mail senden

Telefonnummer

+49 40 428580

Öffnungszeiten

Mo - Fr 7-12 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht möglich.

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei
Posthaus Briefkasten
Parkplatz Parkplätze gebührenpflichtig
Parkplatz Behindertenparkplätze gebührenfrei

Kein Fotoautomat vorhanden. 

Öffentliche Verkehrsanbindung

Busse 142/154 (Schellerdamm)

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