Kfz Abmeldung, außer Betrieb setzen, Stilllegung

Beim Landesbetrieb Verkehr können sowohl Fahrzeuge mit Hamburger Kennzeichen als auch mit auswärtigen Kennzeichen außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Für die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) müssen folgende Unterlagen vorliegen:
  • die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • die Kennzeichenschilder des Fahrzeugs
Die Außerbetriebsetzung kann auch durch eine andere Person vorgenommen werden. Es werden keine zusätzlichen Unterlagen benötigt.
 

Besonderheit, wenn ein Fahrzeug verkauft wurde, jedoch der Käufer nicht ummeldet und kein ordnungsgemäßer Kaufvertrag vorliegt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
  • eine Eidesstattliche Versicherung; diese kann direkt und persönlich durch den Fahrzeughalter beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) oder über einen Notar abgegeben werden
Zusätzlich bei Wechselkennzeichen (nur möglich, wenn nach Außerbetriebsetzung (Abmeldung) weiterhin mehrere Fahrzeuge angemeldet sind):
  • nur der fahrzeugbezogene Teil (Kennzeichen) mit der Stempelplakette des abzumeldenden Fahrzeugs, wenn nur ein Fahrzeug abgemeldet werden soll
  • der gemeinsame Kennzeichenteil des Kennzeichenschildes, wenn beide Fahrzeuge abgemeldet werden sollen

Zu Beachten

Terminbuchung

  1. Besuchen Sie die Internetseite (Link siehe unten).
  2. Wählen Sie unter Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Abmeldung eines Fahrzeuges.
  3. Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen. Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden.
  4. Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit).
  5. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.

Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.

Kennzeichenreservierung
Falls Sie das Fahrzeug nur kurzfristig abmelden wollen, können Sie das alte Kennzeichen bis zu ein Jahr lang für die Wiederzulassung (für denselben Halter und dasselbe Fahrzeug) reservieren. Dies kann beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) nur für Hamburger Kennzeichen (mit HH) vorgenommen werden und ist gebührenpflichtig. Die Reservierung  ist unmittelbar nach der Abmeldung möglich.

Ausfuhr ins Ausland
Wenn Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland überführen möchten, empfiehlt sich vorher die Abmeldung in Deutschland. Alle weiteren Informationen finden Sie unter „Links“.

Fahrt nach der Abmeldung
Nach der Abmeldung darf mit dem Fahrzeug und den bisher zugeteilten Kennzeichenschildern bis zum Ablauf des Tages der Abmeldung eine Fahrt durchgeführt werden, wenn sie von der Kfz-Versicherung abgedeckt ist. Damit ist für Hamburger Fahrzeuge noch eine direkte Fahrt zum Aufbewahrungsort in Hamburg bzw. in einem angrenzenden Zulassungsbezirk möglich.

Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines gestohlenen Fahrzeugs
Nur möglich, wenn das Fahrzeug in Hamburg zugelassen ist. Das Kennzeichen wird für zehn Jahre gesperrt, so dass es nicht mehr erneut ausgegeben werden kann. Dafür benötigen Sie eine Diebstahlanzeige der Polizei.

Fahrzeugverkauf ohne Kaufvertrag
Es muss eine vollständige Verkaufsanzeige (die Angaben zum Erwerber sowie zum Fahrzeug sind vollständig und korrekt) vorliegen.

Unvollständige Verkaufsanzeige
Bei unvollständigen oder nicht zutreffenden Angaben zum Erwerber muss der bisherige Halter eine Eidesstattliche Versicherung über den Verkauf beim LBV abgeben. Hierzu ist das persönliche Erscheinen des Halters mit Vorzeigen des gültigen Personalausweises erforderlich.
Bei juristischen Personen wird die Eidesstattliche Versicherung von der vertretungsberechtigten Person abgegeben. Die Vertretungsberechtigung muss nachgewiesen werden.
Der bisherige Halter trägt am Ende des Verfahrens die Kosten.
Das Verfahren zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) kann erst drei Monate nach Verkauf des Fahrzeugs gestartet werden.

Fristen

Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich. Erst bei Vorlage der vollständigen Unterlagen kann die Abmeldung erfolgen. Beim Fahrzeugverkauf ohne Kaufvertrag liegt die Aufbietungsfrist bei vier Wochen.

 

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

sofort

Gebühren

Die exakte Höhe der Kosten kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Die Gebühr für eine Abmeldung beträgt 15,60 €. Für die Kennzeichenreservierung müssen für vierzehn Tage 2,60 EUR gezahlt werden, sie kann maximal viermal um 90 Tage für jeweils 10,00 EUR verlängert werden. Bei der neuen Zulassung auf das reservierte Wunschkennzeichen wird zudem eine Gebühr von 10,20 EUR fällig. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Muss eine Eidesstattliche Versicherung abgenommen werden, erhöht sich der Betrag um 31,00 EUR. Bei Fahrzeugverkauf ohne Kaufvertrag: Abhängig vom Einzelfall 30,00 EUR bis 40,00 EUR.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage bei Fahrzeugverkauf ohne Kaufvertrag:

§ 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung

Formulare, Services & Links

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