Kfz Anmeldung, Oldtimer
Historisches Kennzeichen - schwarzes Kennzeichen Als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut haben Fahrzeuge, die über 30 Jahre alt sind, einen Sonderstatus im deutschen Recht. Sie genießen steuerliche Vergünstigungen und...
Historisches Kennzeichen - schwarzes Kennzeichen
Als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut haben Fahrzeuge, die über 30 Jahre alt sind, einen Sonderstatus im deutschen Recht. Sie genießen steuerliche Vergünstigungen und können mit einem speziellen Oldtimer-Kennzeichen gefahren werden. Es funktioniert wie ein normales Kennzeichen, endet aber immer auf ein H (für historisch).
Rote Kennzeichen für Oldtimer
Außerdem können für Oldtimer auch rote Kennzeichen beantragt werden. Diese sind nicht für den täglichen Gebrauch, sondern beispielsweise für kurze Fahrten zur Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen (z.B. Oldtimer-Treffen) nutzbar. Nähere Informationen finden Sie unter rote Kennzeichen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- der melderechtliche Hauptwohnsitz Hamburg ist,
- das betreffende Fahrzeug ein Oldtimer ist (Mindestalter 30 Jahre und Vorlage eines Gutachtens nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)).
Persönliches Erscheinen des Verantwortlichen ist wegen der Unterweisung zum Umgang mit den Roten Kennzeichen erforderlich. Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch, muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder die Abmeldebescheinigung
- sollten noch keine Zulassungsbescheinigungen ausgestellt worden sein, gegebenenfalls ausländische Zulassungsdokumente und der Kaufvertrag im Original
- ein Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten),
- die Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (TÜV) - nicht bei der Zuteilung von roten (07) Kennzeichen erforderlich
- für die Entrichtung der Kfz-Steuer ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug im Lastschriftverfahren
(Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
- die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
- die Terminbestätigung
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Nachweis der Handlungsberechtigung (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
- die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Abweichung bei der Beantragung von roten Kennzeichen (07) für Oldtimer:
Es muss ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate - Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen) vorgelegt werden
Zu Beachten
Terminbuchung
Termine für die schwarzen H-Kennzeichen vereinbaren Sie bitte im Rahmen Ihrer normalen Zulassung. Für die Beantragung der roten Kennzeichen können Sie ganz einfach online unter Terminbuchung einen Termin vereinbaren. Gehen Sie dort bitte wie folgt vor:
1. Wählen Sie die Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden
2. Wählen Sie im aufgeklappten Text nun die Dienstleistung Beantragung rote Kennzeichen für Oldtimer
3. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
4. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
5. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Die Zulassung kostet zwischen 26,30 EUR und 50,00 EUR. Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei roten Kennzeichen für Oldtimer: Die Zulassung der roten Kennzeichen für Oldtimer kostet zwischen 120,00 EUR und 150,00 EUR. Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Formulare, Services & Links
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Letzte Aktualisierung: 22.09.2023