Kfz Ummeldung, Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder übernehmen, das bereits zugelassen ist, müssen Sie dieses unverzüglich auf Ihren Namen ummelden lassen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Das Fahrzeug kann nur beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) umgemeldet werden, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters bereits in Hamburg liegt. Sie können das Auto also erst ummelden, wenn die Ummeldung Ihres Wohnsitzes bereits erfolgt ist und auf Ihren Ausweisdokumenten bereits die neue Hamburger Adresse eingetragen wurde.
- Bei Privatpersonen: Der melderechtliche Wohnsitz ist in Hamburg
- Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder Ort der Niederlassung des Unternehmens oder Gewerbetreibenden ist Hamburg
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) oder eine Abmeldebescheinigung
- die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn eine Umkennzeichnung gewünscht ist
- eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
- gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie ggf. Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
- ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
- Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
- falls bisheriger Halter verstorben ist und keine Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I + II) vorliegen: eine Verfügungsberechtigung (z.B. Kaufvertrag, Erbschein, Schenkungsvertrag)
- die Terminbestätigung
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Firmen-/Vereinsnachweis, aus dem die Hamburger Anschrift hervorgeht (z.B. einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug) [nicht älter als 3 Monate]
zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht:
- eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit einer lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Zu Beachten
Ihr Kennzeichen dürfen Sie behalten. Eine Umkennzeichnung ist freiwillig.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Fahrzeug-Zulassung
- Danach wählen Sie: Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs oder Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs und eine Abmeldung oder Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeuges und Kennzeichenmitnahme.
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Fristen
Eine Kfz-Ummeldung hat unverzüglich zu erfolgen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
- Ihr Fahrzeug ist zugelassen.
Dauer
keine
Gebühren
23,60 EUR und 60,00 EUR. Die exakte Gebührenhöhe kann erst vor Ort nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
§ 13 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug kaufen oder übernehmen, das noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, muss dieses auf Ihren Namen umgemeldet werden. Sie haben bundesweit die Möglichkeit, die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten.
Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option, ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.
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Landesbetrieb Verkehr Mitte
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf
Landesbetrieb Verkehr Harburg
Landesbetrieb Verkehr Nord
Landesbetrieb Verkehr West
Suchwörter: Kfz-Ummeldung mit Halterwechsel Kauf eines Fahrzeugs von außerhalb oder innerhalb Hamburgs Kfz Ummeldung, von außerhalb oder innerhalb Hamburgs mit Halterwechsel
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024