Kfz Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind ab der Beantragung bis zu fünf Tagen lang gültig, sodass mit ihnen Überführungs- oder Probefahrten durchgeführt werden können.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Die Beantragung beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ist nur möglich, wenn
  • der Hauptwohnsitz des Antragstellers in Hamburg ist oder
  • das Fahrzeug zuletzt in Hamburg zugelassen war und
  • das Fahrzeug nicht zugelassen ist (bei Saisonkennzeichen nur außerhalb des Saisonzeitraums möglich)
  • der Antragsteller, der keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss eine in Hamburg gemeldete empfangsberechtigte Person nachweisen, die einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung persönlich vorlegen muss
  • der Antragsteller, der keinen Hauptwohnsitz in Hamburg hat, einen Kaufvertrag vorlegen kann, dass das Fahrzeug in Hamburg erworben wurde

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeit-Kennzeichen als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • die  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei Neufahrzeugen das CoC-Papier (Certificate of Conformity) oder gegebenenfalls die ausländische Zulassungsbescheinigung mit dem Nachweis der Abmeldung im Ausland (Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II können auch in Kopie vorgelegt werden)
  • ist die fahrzeughaltende Person nicht in Deutschland gemeldet: die Angabe einer in Hamburg gemeldeten empfangsberechtigten Person, die einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung persönlich vorlegen muss
  • eine gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU)(Kopie ausreichend) und gegebenenfalls ein Nachweis der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, ansonsten wird das Kurzzeitkennzeichen auf den direkten Weg zur nächsten Prüforganisation beschränkt
  • Hat der Antragsteller keinen Hauptwohnsitz in Hamburg, ist der Standort des Fahrzeuges in Hamburg nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag eines Hamburger Händlers)
Zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
  • die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Firmen-/Vereinsnachweis mit aktueller Hamburger Anschrift (z.B. einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
Falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
  • die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Zu Beachten

  • Hat das Fahrzeug keinen gültigen Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) oder keine gültige Betriebserlaubnis, wird das Kurzzeitkennzeichen nur für die Fahrt auf direktem Weg zur nächsten Prüforganisation innerhalb Hamburgs ausgestellt.
  • Kurzzeitkennzeichen können nicht vordatiert werden.
  • Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands gültig. 
  • Auswärtige Fahrten in die EU müssen in der jeweiligen Botschaft nachgefragt werden. 
  • Die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens ist auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen (außerhalb des Saisonzeitraums) möglich
Terminbuchung
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Antrag Kurzzeitkennzeichen.
2. Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen
3. Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden
4. Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit).
5. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.

Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.

Fristen

Ab dem Ausstellungsdatum darf das Kurzzeitkennzeichen für maximal 5 Kalendertage im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Eine Verlegung in die Zukunft ist nicht möglich, da sonst die 5 Kalendertage überschritten werden würden.

 

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Das Kurzzeitkennzeichen kann sofort mitgenommen werden, sofern die Unterlagen vollständig sind. 

Gebühren

Die Gebühren für die Beantragung belaufen sich auf 10,50 EUR. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtliche Hinweise

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