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Terminvereinbarung erforderlich

Landesbetrieb Verkehr

Ausnahmegenehmigung, Importfahrzeuge beantragen

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthält Bau- und Betriebsvorschriften, die von den Fahrzeugen in Deutschland eingehalten werden müssen. Für Fahrzeuge, die diese Vorschriften nicht erfüllen,...

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthält Bau- und Betriebsvorschriften, die von den Fahrzeugen in Deutschland eingehalten werden müssen. Für Fahrzeuge, die diese Vorschriften nicht erfüllen, können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden, um das Fahrzeug trotzdem fahren zu dürfen.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Landesbetrieb Verkehr
Ausschläger Weg 100 20537 Hamburg

Raum: Haus D I. OG

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Telefonnummer

+49 40 42858-2492

Telefax

+49 40 2504909

Öffnungszeiten

Mo+Mi 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, keine Terminbuchung notwendig

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei
Fotoautomat

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort. Ein Gerät zur Aufnahme biometrischer Bilder für den Führerschein ist vorhanden. QR-Code´s der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

Öffentliche Verkehrsanbindung

Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (Verkehrsamt)

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. Mindestens benötigt werden:
  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr
  • gegebenenfalls eine Zulassungsvollmacht
  • gegebenenfalls ein reserviertes Kennzeichen

Zu Beachten

Da sich Sicherheitsanforderungen und bauliche Abweichungen stark unterscheiden können, kann immer nur über einen Einzelfall entschieden werden. Lassen Sie sich am besten vor Antragsstellung telefonisch vom Transport- und Genehmigungs-Management des Landesbetrieb Verkehr (LBV).

Wichtig: Ausnahmegenehmigungen für Importfahrzeuge werden ausschließlich im Standort Mitte bearbeitet.

 

Fristen

Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Die genaue Höhe der Gebühren ist immer vom Einzelfall abhängig und kann vorher nicht mitgeteilt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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