Führerschein erweitern
Die Antragstellung auf Erweiterung muss beim LBV erfolgen. Dafür werden die gleichen Unterlagen (siehe Wichtige Hinweise) wie für den erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis benötigt. Wurde bereits ein Nachweis...
Die Antragstellung auf Erweiterung muss beim LBV erfolgen. Dafür werden die gleichen Unterlagen (siehe Wichtige Hinweise) wie für den erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis benötigt. Wurde bereits ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe vorgelegt, wird kein neuer Nachweis benötigt.
In der Regel können die erforderlichen Unterlagen beim Fahrlehrer abgeben werden, der sich im Anschluss um die Beantragung der Fahrerlaubnis in der Fahrerlaubnisbehörde kümmert.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- der bereits vorhandene Führerschein
- ein biometrietaugliches Passfoto 35 x 45 Millimeter (ohne Kopfbedeckung)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (es gibt verschiedene Anbieter, der LBV darf aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Anbieter empfehlen.)
- ein Sehtest (für die Klassen A und B; z.B. durch einen Optiker)
- die Terminbestätigung
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr (nur Klasse D)
- ein Führungszeugnis (nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist
Zu Beachten
Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf eine Gültigkeit von fünfzehn Jahren begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Neuausstellung erforderlich. Betroffen davon ist nur der Führschein selbst, die Fahrerlaubnis bleibt gültig ausgenommen eingetragene Ablaufdaten bei C/D Klassen. . Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Die Gebühren für eine Erweiterung des Führerscheins belaufen sich zwischen 40,60 EUR und 69,20 EUR. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).