Führerschein, Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Um gewerblich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein) nötig.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche und geistige Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- ein deutscher Führerschein der Klasse B im Format des neuen EU-Kartenführerscheins (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013). Sollte Ihr Führerschein vor diesem Datum ausgestellt worden sein, müssen Sie diesen vorher im LBV umtauschen. Auch einen ausländischen Führerschein müssen Sie vorher in einen deutschen umtauschen.
- Hauptwohnsitz in Hamburg
- Mindestalter von 21 Jahren (für Krankenwagen 19 Jahre)
- Sie sind mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre in Besitz eines Führerscheins Klasse B (bei Krankenwagen ist ein Jahr ausreichend)
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein deutscher EU-Kartenführerschein (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013)
- muss der alte Führerschein in einen (deutschen) EU-Kartenführerschein getauscht werden, zusätzlich ein biometrisches Passbild 35 x 45 Millimeter
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6.2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr ist (Arbeits- oder Betriebsmediziner)
- ein Führungszeugnis, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate ist (Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen)
- die Terminbestätigung
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Zu Beachten
Arbeits- und Betriebsmediziner für die Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV können über die Ärztekammer erfragt werden.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht erforderlich für:
1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Antrag Fahrgastbeförderungsschein
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Fristen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird derzeit (bis es seitens des Gesetzgebers eine Regelung über den Nachweis der Fachkundeprüfung gibt) für maximal drei Jahre erteilt.
Diese sollte rechtzeitig (vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) verlängert werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Der Antrag wird während Ihres Termins vor Ort ausgefüllt. Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen sowie Erfüllung der Voraussetzungen wird Ihnen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sofort ausgestellt.
Dauer
In der Regel sofort.
Gebühren
Die Beantragung kostet 44,20 EUR.
Wenn zusätzlich der alte Führerschein in den EU-Kartenführerschein getauscht werden muss, fallen zusätzlich Gebühren zwischen 25,30 EUR und 43,20 EUR an. Die genaue Summe der Umtauschkosten kann erst nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch (bei Versagung des Antrags)
Rechtsgrundlage
§ 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Die sogenannte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist für die gewerbliche Beförderung von Personen erforderlich. Diese benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem allgemeinen Führerschein.
Für den Führerschein der Klasse D benötigen Sie keine gesonderte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Wählen Sie eine von 11 Einrichtungen ...
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Landesbetrieb Verkehr Nord
Landesbetrieb Verkehr Nord
Landesbetrieb Verkehr Nord
Landesbetrieb Verkehr Nord
Suchwörter: Taxischein Taxigenehmigung Personenbeförderung Personenbeförderungsschein Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung Fahrgastbeförderungsschein, Antrag P-Schein, Antrag Klasse 3 (alte Führerscheinklasse), Fahrgastbeförderung Klasse 2 (alte Führerscheinklasse), Fahrgastbeförderung Personenbeförderung beantragen Fahrerlaubnis für Krankenwagen Fahrerlaubnis für Linienbus Fahrerlaubnis für Mietwagen Fahrerlaubnis für Taxi Taxiführerschein Fahrerlaubnis für Ausflugsfahrten
Letzte Aktualisierung: 01.06.2023