Führerschein, Dienstführerschein tauschen
Dienstführerscheine können, solange die Fahrerlaubnis noch gültig ist, in eine zivile Fahrerlaubnis umgetauscht werden, die dann auch das Führen der Kraftfahrzeuge im zivilen Straßenverkehr erlaubt....
Dienstführerscheine können, solange die Fahrerlaubnis noch gültig ist, in eine zivile Fahrerlaubnis umgetauscht werden, die dann auch das Führen der Kraftfahrzeuge im zivilen Straßenverkehr erlaubt. Hauptsächlich betrifft dieser Umtausch die Führerscheine von der Bundeswehr.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- den Dienstführerschein im Original
- falls vorhanden den zivile Führerschein im Original
- die Terminbestätigung
Soll die Fahrerlaubnis nicht nur umgetauscht, sondern gleichzeitig auch verlängert werden, sind auch die Voraussetzungen und Unterlagen folgender weiterer Dienstleistungen zu beachten:
- Führerschein verlängern, Bus Klassen (Klassen D, D1, DE, D1E)
- Führerschein verlängern, LKW-Klassen (Klassen C, C1, CE, C1E).
Zu Beachten
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Dienst-Führerschein Umschreibung.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Antragsstellung circa drei bis vier Wochen.
Gebühren
Die Gebühren betragen zwischen 40,60 EUR bis 64,80 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).