Führerschein, Erteilen einer Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (Klasse B und BE)
Das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE wird auf 17 Jahre gesenkt.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
für Bewerbende:
- Mindestalter 17 Jahre, Antragstellung frühestens sechs Monate vor dem 17. Geburtstag möglich
- Hauptwohnsitz in Hamburg
- Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen sowie erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
- Kenntnis von Erster Hilfe
für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (ehemals Klasse 3) seit mindestens fünf Jahren
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 mit unterschriebener Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe unter „Links“)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Ausweiskopien des/der Erziehungsberechtigten
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung eines Optikers oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- unterschriebene Anträge über die Teilnahme als Begleitperson (jede Begleitperson braucht einen einzelnen Antrag) (siehe unter „Links“)
- Führerscheine aller Begleitpersonen in Kopie
- unterschriebene Anträge über die Teilnahme als Begleitperson (jede Begleitperson braucht einen einzelnen Antrag) (siehe unter „Links“)
- Führerscheine aller weiteren Begleitpersonen in Kopie
- Personalausweise aller weiteren Begleitpersonen in Kopie
- Prüfbescheinigung des BF17-Teilnehmenden
- falls die weitere Begleitperson keine erziehungsberechtigte Person des Fahrerlaubnisinhabers ist: eine Vollmacht einer erziehungsberechtigten Person für den Fahrerlaubnisinhaber
- Terminbestätigung
Zu Beachten
Ab dem 18. Geburtstag darf der Fahrerlaubnisinhaber auch ohne Begleitung fahren. Die ausgestellte Prüfungsbescheinigung BF 17 ist bis maximal drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig und muss spätestens dann gegen den EU-Kartenführerschein beim LBV umgetauscht werden.
Führt ein BF17-Teilnehmender vor dem 18. Geburtstag eine Fahrt ohne Begleitung einer eingetragenen Begleitperson durch, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Nachtrag weiterer Begleitpersonen
Begleitpersonen können nachträglich hinzugefügt werden. Dafür müssen Sie einen gebührenpflichtigen Antrag mit den genannten Unterlagen und Voraussetzungen für die Begleitperson beim LBV stellen. Der Antrag kann von der zusätzlichen Begleitperson oder vom Fahrerlaubnisinhaber gestellt werden.
Bitte buchen Sie hierfür einen Termin:
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Änderung von Führerscheindaten
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Fristen
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Nach bestandener Fahrprüfung wird dem Antragstellenden die Prüfungsbescheinigung direkt durch den Fahrprüfenden ausgehändigt.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann der EU-Kartenführerschein im LBV abgeholt werden.
Dauer
Die Prüfungsbescheinigung wird direkt nach der bestandenen Fahrprüfung durch den Fahrprüfenden ausgehändigt.
Zusätzliche Begleitpersonen können ebenfalls sofort eingetragen werden.
Gebühren
Die Gebühr für das Begleitete Fahren mit 17 mit einer Begleitperson beträgt insgesamt 60,70 EUR. Für jede weitere Begleitperson fallen Kosten von 8,80 EUR (Kartenführerschein) bis 13,30 EUR (alter Papierführerschein) an.
Die Gebühren für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung müssen außerdem gezahlt werden, diese werden jedoch vom TÜV Hanse erhoben.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Antrag Begleitetes Fahren mit 17 und Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
- Antrag Begleitperson für begleitendes Fahren mit 17
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF 17) wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis auf 17 Jahre gesenkt. Dies ist nur für die Klassen B (PKW) und BE (PKW mit Anhänger) möglich. Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten die BF 17-Teilnehmenden eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer hierfür zugelassenen Begleitperson fahren und Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln.
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Letzte Aktualisierung: 27.09.2023