Führerschein, Tausch
Geburtenjahrgänge 1953-1970: Sie müssen Ihren Papierführerschein bis zum 19.07.2024 tauschen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Für den Antrag auf Tausch müssen Sie persönlich vorstellig werden.
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- der deutsche Papierführerschein
- eine Karteikartenabschrift, falls der Papierführerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde (der Antragsteller kann die Abschrift selbst beantragen oder den LBV beauftragen, was den Vorgang allerdings zeitlich verzögert, weiterführende Infos finden Sie unter "Links")
- die Terminbestätigung
Für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3 benötigen Sie zudem auch folgende Dokumente:
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 der FeV nicht älter als ein Jahr
Zu Beachten
Führerscheintausch 2033
Bis 19. Januar 2033 müssen alle EU-Bürger einheitliche und befristete Führerscheine haben. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt Führerscheine müssen bis dahin umgetauscht werden. Weitere Informationen und Fristen finden Sie unter Links.
Sie können den Tausch in den Kundenzentren der Bezirksämter beantragen (nur Papierführerscheine) oder im LBV an allen Standorten sowie bei LBV-Mobil.
Überschreitung des 50. Lebensjahres
Sollte das 50. Lebensjahr schon länger als 5 Jahre überschritten sein, wird bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich sein.
Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung der Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr möglich.
Terminbuchung
Gehen Sie dort wie folgt vor:
1. Wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Tausch eines deutschen Führerscheins in einen befristeten EU-Kartenführerschein.
2. Wollen Sie die nächsten freien Termine abhängig vom Standort anzeigen lassen, wählen Sie Standortauswahl.
3. Wählen Sie Datumsauswahl um sich die nächsten freien Termine unabhängig vom Standort anzeigen zu lassen.
4. Wählen Sie im angezeigten Kalender nun einen freien Termin (Datum und Uhrzeit).
5. Für die Buchung geben Sie nun ihren Namen und ihre E-Mail-Adresse ein.
6. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss an die Buchung erhalten, nehmen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Fristen
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.07.2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028
- 2008: Umtausch bis 19.01.2029
- 2009: Umtausch bis 19.01.2030
- 2010: Umtausch bis 19.01.2031
- 2011: Umtausch bis 19.01.2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19.01.2033
Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits befristet. Halten Sie sich bitte an das Ablaufdatum auf Ihrem Dokument.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Die Herstellungszeit beträgt circa drei bis vier Wochen, der Führerschein wird Ihnen per Einwurfeinschreiben durch die Bundesdruckerei zugestellt. Wird ein Express-Führerschein beantragt, wird dieser nach 3 Werktagen geliefert.
Gebühren
Die Gebühren betragen 30,40 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Der Vorgang kann beschleunigt werden, wenn Sie die Expressbestellung wählen, die ausschließlich beim LBV möglich ist. Sie kostet zusätzliche 26,40 EUR.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Geburtenjahrgänge 1953-1970: Sie müssen Ihren Papierführerschein bis zum 19.07.2024 tauschen.
Weitere Fristen für den Tausch von Papierführerscheinen und unbefristeten EU-Kartenführerscheinen finden Sie auf der Homepage des LBV (siehe unter Links).
Die Führerscheinklassen bleiben in der Regel erhalten. Ausnahmen betreffen die Klassen 2 und 3, hier ergeben sich Änderungen, sofern Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. (siehe unter "Wichtige Hinweise")
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Letzte Aktualisierung: 27.09.2023