Führerschein, Personenbeförderung, Ersatz nach Verlust oder Diebstahl

Fahrer, die ihr Fahrzeug zur gewerblichen Beförderung von Personen nutzen, tragen eine hohe Verantwortung für ihre Passagiere und ihre Unterlagen. Sind Sie im Besitz eines Personenbeförderungsscheins, so haben Sie diesen immer mitzufü...

Fahrer, die ihr Fahrzeug zur gewerblichen Beförderung von Personen nutzen, tragen eine hohe Verantwortung für ihre Passagiere und ihre Unterlagen.
Sind Sie im Besitz eines Personenbeförderungsscheins, so haben Sie diesen immer mitzuführen und bei Verlust sofort für Ersatz zu sorgen.

 

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Der Antrag kann nur beim LBV persönlich gestellt werden, wenn der Inhaber seinen Hauptwohnsitz in Hamburg hat.

Benötigte Unterlagen

Für die Antragsstellung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • der EU-Kartenführerschein
  • im Falle eines Diebstahls, die Diebstahlsanzeige
  • die Terminbestätigung

Zu Beachten

Zuständig für die Beantragung sind nur die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.


Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie die Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
3. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
4. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
5. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
6. Sie erhalten eine Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.

Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden, kann der Personenbeförderungsschein sofort mitgenommen werden.

Gebühren

Die Beantragung kostet 42,90 EUR. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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