Landesbetrieb Verkehr

Ausnahmegenehmigung, Sonntagsfahrverbot

Im § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es, dass ein LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 00.00 bis 22.00 Uhr auf dem gesamten Streckennetz in Deutschland nicht...

Im § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es, dass ein LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 00.00 bis 22.00 Uhr auf dem gesamten Streckennetz in Deutschland nicht fahren darf. Es können allerdings Ausnahmen erteilt werden.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Landesbetrieb Verkehr
Ausschläger Weg 100 20537 Hamburg

Raum: Haus D I. OG

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Telefonnummer

+49 40 42858-2492

Telefax

+49 40 2504909

Öffnungszeiten

Mo+Mi 7-14, Di+Do 7-18, Fr 7-12 Uhr, keine Terminbuchung notwendig

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei
Fotoautomat

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort. Ein Gerät zur Aufnahme biometrischer Bilder für den Führerschein ist vorhanden. QR-Code´s der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

Öffentliche Verkehrsanbindung

Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (Verkehrsamt)

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Um zu erfahren, welche Unterlagen benötigt werden, ist eine Rücksprache mit dem Transport- und Genehmigungs-Management vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) erforderlich.
 

Zu Beachten

Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden. Eine Beratung können Sie gerne telefonisch unter der Rufnummer +49 (40) 428 58 2492 oder per E-Mail unter ausnahmen@lbv.hamburg.de in Anspruch nehmen. 

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Die Gebührenhöhe ist ebenfalls vom Einzelfall abhängig, grundsätzlich beläuft sie sich aber auf 25,30 EUR für einen Tag. Sie richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

 

Formulare, Services & Links

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