Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die gesetzlich festgelegten Aufgaben ergeben sich aus § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben demnach grundsätzlich die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei...

Die gesetzlich festgelegten Aufgaben ergeben sich aus § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben demnach grundsätzlich die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben hierbei zum Teil eine beratende Funktion sowie Kontroll- und Überwachungsaufgaben.

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