Einkommensteuererklärung, Beratungsumfang durch das Finanzamt
Elektronische Steuererklärungen oder Anträge in Mein ELSTER müssen von Bürger sorgfältig und vollständig ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden. Steuererklärungsvordrucke und...
Elektronische Steuererklärungen oder Anträge in Mein ELSTER müssen von Bürger sorgfältig und vollständig ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden. Steuererklärungsvordrucke und Antragsformulare müssen vom Bürger sorgfältig und vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden, bei Ehegatten oder Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen von beiden.
Hinweise zu den verschiedenen Angaben sind in Mein ELSTER bzw. in den Anleitungen zur Einkommensteuererklärung und auf den Antragsformularen enthalten. Zur Beantwortung allgemeiner Fragen kann entweder persönlich die Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes oder telefonisch und schriftlich das zuständige Finanzamt kontaktiert werden.
Eine umfassende Mithilfe beim Ausfüllen von Erklärungen und Anträgen in Mein ELSTER sowie das komplette Ausfüllen von Erklärungsvordrucken und Antragsformularen gehört nicht zum Leistungsumfang des Finanzamts. Eine über das Beantworten von Fragen hinausgehende Beratung ist Aufgabe der steuerberatenden Berufe und Lohnsteuerhilfevereine und darf seitens des Finanzamts nicht erfolgen.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Im regional nicht zuständigen Finanzamt besteht keine Verfahrenseinsicht und Anfragen zum konkreten Steuerfall können nicht beantwortet werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Keine
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 03.12.2023