Dauerndes Getrenntleben von Eheleuten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern führt zur Änderung der Steuerklasse
Wenn Sie von Ihrer Ehegattin bzw. Ihrem Ehegatten / Ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihrem Lebenspartner dauernd getrennt leben, kann im Jahr nach der Trennung nicht mehr die familiengerechte Steuerklassenkombination (III/V; IV/IV; IV/IV mit...
Wenn Sie von Ihrer Ehegattin bzw. Ihrem Ehegatten / Ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihrem Lebenspartner dauernd getrennt leben, kann im Jahr nach der Trennung nicht mehr die familiengerechte Steuerklassenkombination (III/V; IV/IV; IV/IV mit Faktor) berücksichtigt werden.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Der Antrag braucht nur von einem der Betroffenen unterschrieben zu werden.
Zu Beachten
- Bei ELStAM-Angelegenheiten können Sie sich an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
- Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.
Fristen
Die Anzeige muss unverzüglich auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim zuständigen Finanzamt erfolgen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Hierfür können Sie den entsprechenden Antrag des Onlinefinanzamtes ELSTER nutzen.
Dauer
Nachdem Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben, wird dieser unverzüglich umgesetzt werden. Die Änderung im Lohnsteuerabzugsverfahren kann zu Beginn des auf den Antrag folgenden Kalendermonats durch den Arbeitgeber abgerufen werden.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Einspruch
Rechtsgrundlage
§ 39 Absatz 5 Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 39e Einkommensteuergesetz (EStG)
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Ein dauerndes Getrenntleben ist anzunehmen, wenn die zur Ehe/ Lebenspartnerschaft gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auf Dauer nicht mehr besteht.
- Erfolgt die Trennung nach dem 1.1. eines Jahres, so gelten für das laufende Jahr grundsätzlich noch die bisherigen Steuerklassen.
- Im Jahr der Trennung ist lediglich ein Steuerklassenwechsel von Steuerklasse III auf V oder umgekehrt beziehungsweise auf IV/IV möglich.
- Erst ab dem 1.1. des Folgejahres werden Sie und Ihre Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte/Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner in die Steuerklasse I eingereiht. Die geänderte Steuerklasse wird Ihrem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt.
- Leben Sie mit Ihrem Kind ab dem 1.1. des Folgejahres in einem Haushalt, können Sie – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - grundsätzlich auch die Steuerklasse II beantragen.
Wird Ihre Ehe geschieden/Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben gilt Folgendes:
- Haben Sie und Ihre Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte/Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner bereits am 1.1. des Scheidungs-/Aufhebungsjahres dauernd getrennt gelebt, ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen bei der Steuerklasse. Ihnen bleibt die Steuerklasse I bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen die Steuerklasse II zugewiesen.
- Haben Sie und Ihre Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte/Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner am 1.1. des Scheidungs- oder Aufhebungsjahres noch nicht dauernd getrennt gelebt, so gelten für das Jahr der Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft grundsätzlich noch die bisherigen Steuerklassen.
- Es ist lediglich ein Steuerklassenwechsel von Steuerklasse III auf V oder umgekehrt beziehungsweise auf IV/IV möglich.
- Erst ab dem 1.1. des Folgejahres werden Sie und Ihre ehemalige Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte/Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner in die Steuerklasse I eingereiht. Die geänderte Steuerklasse wird Ihrem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt.
- Leben Sie mit Ihrem Kind ab dem 1.1. des Folgejahres in einem Haushalt, können Sie grundsätzlich auch die Steuerklasse II beantragen.
Wählen Sie eine von 32 Einrichtungen ...
Finanzamt Hamburg-Altona
Finanzamt Hamburg-Altona
Finanzamt Hamburg-Altona
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Finanzamt Hamburg-Hansa
Finanzamt Hamburg-Hansa
Finanzamt Hamburg-Hansa
Finanzamt Hamburg-Hansa
Finanzamt Hamburg-Harburg
Finanzamt Hamburg-Harburg
Finanzamt Hamburg-Harburg
Finanzamt Hamburg-Mitte
Finanzamt Hamburg-Mitte
Finanzamt Hamburg-Nord
Finanzamt Hamburg-Nord
Finanzamt Hamburg-Oberalster
Außenstelle im Kundenzentrum Bramfeld des Finanzamtes Oberalster
Herthastraße 20
Finanzamt Hamburg-Ost
Suchwörter: Getrenntlebenderklärung Erklärung über das Getrenntleben Scheidung Änderung nach Scheidung Getrenntleben Ehescheidung Steuerklasse ändern nach Scheidung ELStAM Dauernde Trennung Dauerndes Getrenntleben Aufhebung der Lebenspartnerschaft ELStAM, Arbeitnehmer, Änderung nach Trennung
Letzte Aktualisierung: 10.12.2023