Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.
Benötigte Unterlagen
Formular 'Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift beider Ehegatten/Lebenspartner/Lebenspartnerinnen.
Hinweis: Sofern das Antragsformular von beiden Ehegatten/Lebenspartnern unterschrieben ist, braucht bei einer persönlichen Antragstellung nur ein Ehegatte/Lebenspartner anwesend zu sein.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit den Antrag über ELSTER zu erstellen und zu versenden.
Zu Beachten
- Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
- Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.
Fristen
Die familiengerechte Steuerklasse wird zu Beginn des Monats zugeteilt, in dem die Trennung aufgehoben wurde.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder nutzen Sie den entsprechenden Antrag des Onlinefinanzamtes ELSTER.
- Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.
- Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.
Dauer
Der Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet werden.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.
Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Hugh-Greene-Weg 6 22529 Hamburg
E-Mail senden
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Die Hamburger Finanzämter sind am „Gründonnerstag“, den 28. März 2024, entgegen den an Donnerstagen gewohnten längeren Öffnungszeiten, nur verkürzt bis 14:00 Uhr geöffnet.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Postfach, 22520 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.
Öffentliche Verkehrsanbindung
U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark
Suchwörter: Beendigung Getrenntleben ELStAM Gemeinsame Lebens- und Haushaltsführung Beendigung der Trennung Wiederaufnahme der Ehe ELStAM, Arbeitnehmer, Änderung nach Wiederaufnahme der Ehe oder Lebenspartnerschaft nach Trennung
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024