Behördenfinder ELStAM, Arbeitnehmer, Eigene ELStAM abrufen
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ELStAM, Arbeitnehmer, Eigene ELStAM abrufen
Bei den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) handelt es sich um folgende Angaben: - Steuerklasse (ggf. Faktor bei Steuerklasse IV), - Kirchensteuermerkmal (ggf. Kirchensteuermerkmal des Ehegatten / Lebenspartners), -...
Bei den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) handelt es sich um folgende Angaben:
- Steuerklasse (ggf. Faktor bei Steuerklasse IV),
- Kirchensteuermerkmal (ggf. Kirchensteuermerkmal des Ehegatten / Lebenspartners),
- Zahl der Kinderfreibeträge,
- Lohnsteuerfreibetrag und Hinzurechnungsbetrag.
Im elektronischen Verfahren sind diese Informationen in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (ELStAM-Datenbank) gespeichert und können durch den Arbeitgeber abgerufen werden.
- Für den Arbeitgeber sind grundsätzlich nur noch die elektronisch gespeicherten Daten (ELStAM) verbindlich.
- Ändern sich diese Daten (z. B. bei einem Steuerklassenwechsel), wird dies durch eine Änderungsliste angezeigt.
- Diese wird dem Arbeitgeber am Anfang jeden Monats elektronisch zum Abruf bereitgestellt (siehe auch Dienstleistung 'ELStAM - Allgemeine Information: ELStAM-Verfahren').
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Formular 'Anträge zu den elektronischen Lohnsteuersteuerabzugsmerkmalen' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift. Dieses kann wie folgt eingereicht werden:
- Schriftlich (per Brief)
- Persönlich: mit Identitätspapier
- Durch Bevollmächtigten: mit Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht
Hinweis:
- Falls auch der Ehegatte / Lebenspartner einen Ausdruck seiner in der ELStAM-Datenbank gespeicherten Daten benötigt, muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Auskünfte darüber, welche ELStAM beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind und welche Arbeitgeber sie in den letzten zwei Jahren abgerufen haben, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mein ELSTER erhalten.
- Dazu ist eine Registrierung unter Verwendung der Steueridentifikationsnummer (IdNr.) notwendig.
- Eine eventuell bereits bestehende Registrierung in Mein ELSTER ohne IdNr. reicht dafür nicht aus.
- Für weitere Hinweise zur Registrierung bei Mein ELSTER siehe Links.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 39e Einkommensteuergesetz und § 139b Abgabenordnung.
Formulare, Services & Links
Links im Internet
- Anleitung zur Registrierung bei Mein ELSTER
- Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
- ELStAM - Arbeitnehmerinformation
- ELStAM - Registrierung mit Identifikationsnummer (YouTube Teil 1)
- ELStAM - Registrierung mit Identifikationsnummer (YouTube Teil 2)
- ELStAM -Abruf der eigenen ELStAM (YouTube)
- ELSTER-Startseite
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Abruf der eigenen ELStAM Eigene ELStAM Meine Steuerklasse
Letzte Aktualisierung: 22.09.2023
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