Lohnsteuerabzugsmerkmale Arbeitnehmer*innen sperren oder freischalten
Nur Ihre aktuelle Arbeitgeberin bzw. Ihr aktueller Arbeitgeber ist zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale berechtigt (und verpflichtet). Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt diese Berechtigung. ...
Nur Ihre aktuelle Arbeitgeberin bzw. Ihr aktueller Arbeitgeber ist zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale berechtigt (und verpflichtet). Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt diese Berechtigung.
Lassen Sie den Abruf sperren, ist Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber nicht mehr berechtigt, Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen. Dieses gilt auch, wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht.
Sie können bei Ihrem zuständigen Finanzamt
- Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benennen, die/der Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen darf (Positivliste),
- Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benennen, die/der die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht abrufen darf (Negativliste),
- die Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale allgemein sperren lassen (Vollsperre).
Die Sperre wirkt frühestens ab dem Tag der Eingabe durch die Sachbearbeitung im Finanzamt; eine rückwirkende Sperrung ist nicht möglich.
Die Sperrung gilt so lange, bis Sie die Aufhebung der Sperrung beim Wohnsitzfinanzamt beantragen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Hinweis: Falls auch Ihre Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner eine Sperrung der Merkmale vornehmen will, muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.
Zu Beachten
Fristen
Keine.
Die Sperre wirkt frühestens ab dem Tag der Eingabe durch die Sachbearbeitung im Finanzamt. Eine rückwirkende Sperrung ist nicht möglich.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Wenn Sie den gesperrten Arbeitgeberabruf wieder freischalten lassen wollen, teilen Sie dieses Ihrem zuständigen Finanzamt auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck mit.
Dauer
K.A.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 07.02.2023