Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
ELStAM, Arbeitnehmer, Faktorverfahren
Anstelle der Steuerklassenkombination IV / IV oder III / V können Ehegatten/Lebenspartner die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor beantragen, sogenanntes Faktorverfahren. Bei jedem Ehegatten/Lebenspartner werden die...
Anstelle der Steuerklassenkombination IV / IV oder III / V können Ehegatten/Lebenspartner die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor beantragen, sogenanntes Faktorverfahren.
- Bei jedem Ehegatten/Lebenspartner werden die steuerentlastenden Vorschriften beim eigenen Lohnsteuerabzug angesetzt (z.B. Grundfreibetrag).
- Die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens wird berücksichtigt.
- Die Steuerklassenkombination IV / IV mit Faktor führt zu einer anderen Verteilung der Lohnsteuer zwischen den Ehegatten/Lebenspartnern als die Steuerklassenkombination III / V: die Lohnsteuer erhöht sich gegenüber der Steuerklasse III und vermindert sich gegenüber der Steuerklasse V.
- Ein etwaiger Freibetrag (z.B. wegen Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag) wirkt sich in der Berechnung des Faktors aus und wird daher nicht zusätzlich zum Faktor gebildet.
- Die Einreihung in die Steuerklasse IV mit Faktor ist zwei Jahre lang gültig.
- Wenn sich die Arbeitslöhne ändern, kann die Änderung des Faktors beantragt werden.
- Änderungen zu Ungunsten der Ehegatten/Lebenspartner (z.B. ein geringerer Freibetrag) müssen dem Finanzamt unverzüglich angezeigt werden.
Adresse und Kontakt
Adresse
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Hamburger Straße 23 22083 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Informations- und Annahmestelle: Mo, Mi 8-14, Di 7-14, Do 8-18, Fr 8-12 Uhr. Zuständige Sachbearbeiter nach Vereinbarung.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Postfach 76 03 60, 22053 Hamburg. Den Zugang zum Finanzamt sowie einen Briefkasten finden Sie im 1. Stock des Einkaufszentrums Hamburger Meile (früher: EKZ Hamburger Straße).Der Nachtbriefkasten des Finanzamts ist nunmehr an der Ecke Humboldtstraße/Center-Anlieferstraße (wenige Meter neben der Parkhaus-Einfahrt).Den Briefkasten im 1. OG des Einkaufszentrums können Sie während der Öffnungszeiten des Centers selbstverständlich weiterhin benutzen.
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse 18/25/172 Mundsburg
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Schriftlich (per Brief)
- Persönlich: mit Identitätspapier
- Durch Bevollmächtigten: mit Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht
Hinweis: Sofern das Antragsformular von beiden Ehegatten/Lebenspartnern unterschrieben ist, braucht bei einer persönlichen Antragstellung nur einer von beiden anwesend zu sein.
Zu Beachten
- Ehegatten/Lebenspartner, die in die Steuerklasse IV mit Faktor eingereiht sind, sind für diese Jahre zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
- Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
- Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.
Fristen
Der Antrag auf Steuerklassenwechsel (Wahl des Faktorverfahrens) ist bis zum 30. November eines Jahres zu stellen, wenn er noch für den Lohnabrechnungszeitraum Dezember berücksichtigt werden soll.
Der Wechsel der Steuerklasse wird mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 39f Einkommensteuergesetz
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Weitere Dienstleistungen
- ELStAM, Arbeitnehmer, Freibeträge (Lohnsteuerermäßigung)
- ELStAM, Arbeitnehmer, Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und Lebenspartnern
Links im Internet
Suchwörter: 4 mit Faktor IV mit Faktor Steuerklasse 4 mit Faktor Steuerklasse IV mit Faktor
Letzte Aktualisierung: 22.03.2023