ELStAM, Arbeitnehmer, Freibeträge (Lohnsteuerermäßigung)
Durch die Berücksichtigung von Freibeträgen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einzubehalten hat. - Der Freibetrag wird als elektronisches...
Durch die Berücksichtigung von Freibeträgen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einzubehalten hat.
- Der Freibetrag wird als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und dem Arbeitgeber bereit gestellt.
- Wird ein Freibetrag erstmalig beantragt, ist regelmäßig ein vollständiger 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung' zu stellen.
- Wenn höchstens derselbe Steuerfreibetrag oder die gleiche Zahl der Kinderfreibeträge wie für das Vorjahr beantragt werden soll und sich die maßgebenden Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben, genügt es im Hauptvordruck neben den Angaben zur Person den Abschnitt 'Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren' (Zeilen 17 bis 19) auszufüllen.
- Der Freibetrag kann für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragt werden.
- Wer einen Freibetrag berücksichtigen lässt, ist grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Ausgenommen sind die Fälle, in denen lediglich die Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eingetragen oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert worden ist.
- Wird ein Lohnsteuer-Freibetrag nicht beantragt, können die entsprechenden Aufwendungen auch noch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Werbungskosten, bestimmte Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstehen oder es sind Freibeträge zu gewähren
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung wird beim Finanzamt gestellt
Benötigte Unterlagen
- Schriftlich (per Brief): mit Nachweisen über die geltend gemachten Aufwendungen, soweit vorhanden (im vereinfachten Verfahren nicht erforderlich)
- Persönlich: mit Nachweisen über die geltend gemachten Aufwendungen, soweit vorhaben (im vereinfachten Verfahren nicht erforderlich) und Identitätspapier
- Durch Bevollmächtigten: mit Nachweisen über die geltend gemachten Aufwendungen, soweit vorhanden (im vereinfachten Verfahren nicht erforderlich), Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht
- Elektronisch: in Mein ELSTER; hierfür ist ein Authentifizierungszertifikat erforderlich
Hinweise:
- Für das Formular s. Links. Die benötigten Anlagen (hier: mindestens Anlage "Werbungskosten") können dem Hauptvordruck durch Anklicken des entsprechenden Kästchens auf der ersten Seite hinzugefügt werden.
- Sofern das Antragsformular von beiden Ehegatten/Lebenspartnern unterschrieben ist, braucht bei einer persönlichen Antragstellung nur einer von beiden anwesend zu sein.
Zu Beachten
- Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
- Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.
Fristen
Die Frist für den Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag beginnt am 1. Oktober des Vorjahres. Der Antrag ist spätestens bis zum 30. November des laufenden Jahres zu stellen. Nach diesem Zeitpunkt kann die Steuerermäßigung nur noch im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Der Freibetrag wird steuerlich wirksam mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Weitere Dienstleistungen
- ELStAM, Arbeitnehmer, Freibeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene
- ELStAM, Arbeitnehmer, Kinderfreibeträge für Kinder über 18 Jahre
- ELStAM, Arbeitnehmer, Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahre bearbeiten
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Letzte Aktualisierung: 28.09.2023