Behördenfinder Kirchenaustritt Änderung Lohnsteuer
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Kirchenaustritt Änderung Lohnsteuer
Für den Austritt aus einer steuerhebenden Religionsgemeinschaft wenden Sie sich an das Standesamt.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber dem zuständigen Standesamt.
Benötigte Unterlagen
Keine
Fristen
Bei einem Kirchenaustritt wird die Änderung des Kirchensteuerabzugsmerkmals zum 1. des nächsten Monats steuerlich wirksam. Beispiel: Wenn Sie am 15. Februar aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft austreten, so wird dies steuerlich ab dem 1. März wirksam.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie geben eine Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber dem zuständigen Standesamt ab.
- Das Standesamt informiert die jeweilige Meldebehörde
- Die Meldebehörde übermittelt der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts.
- Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber erhalten über die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim nächsten Datenabruf ebenfalls Kenntnis vom Wegfall des Kirchensteuermerkmals.
Gebühren
Keine.
Hinweis: Der beim Standesamt zu erklärende Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Hinweise
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Weitere Dienstleistungen
Beschreibung der Leistung
Durch die Erklärung des Kirchenaustritts geben Sie die Mitgliedschaft in Ihrer Religionsgemeinschaft auf. Hierdurch entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer.
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Herthastraße 20
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Suchwörter: Kirchenaustritt, ELStAM Kirchensteuer Lohnkirchensteuer ELStAM Austritt Kirche ELStAM, Arbeitnehmer, Kirchenaustritt
Letzte Aktualisierung: 30.09.2023
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