Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen
Wenn Sie alleinstehend sind und zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht, können Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für...
Wenn Sie alleinstehend sind und zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht, können Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen (= Steuerklasse II)
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Anderenfalls kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden, z. B. wenn Sie in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder eine Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht wünschen.
Den Anträgen zur Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (entweder Lohnsteuerermäßigungsantrag bzw. in der Einkommensteuererklärung) ist die Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) beizufügen, dass die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Entfallen diese, ist dies dem Finanzamt umgehend anzuzeigen. Bei Wegfall der Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende genügt eine formlose schriftliche Mitteilung an das Finanzamt.
Zu Beachten
- Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden
- Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich
Fristen
Keine; der Wegfall der Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende ist dem zuständigen Finanzamt unverzüglich anzuzeigen.
Hinweis für 2020:
Konnte der Erhöhungsbetrag von EUR 2.100 für das Jahr 2020 nicht im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens berücksichtigt werden, erfolgt die steuerliche Entlastung über die Veranlagung zur Einkommensteuer. Hierzu ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr erforderlich.
Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, müssen Sie die Einkommensteuererklärung 2020 bis zum 31.7.2021 bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.
Sind Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, können Sie die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 bis zum 31.12.2024 bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Ist eine Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende Im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht möglich bzw. von Ihnen nicht erwünscht, können Sie diesen auch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Dauer
Der Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet werden.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Einspruch
Rechtsgrundlage
§ 24b Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 38b Einkommensteuergesetz (EStG)
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt für ein Kind EUR 4.008 (bis 2019: EUR 1.908) im Kalenderjahr. Für das zweite und jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 240,00 je Kind und Jahr.
In der Steuerklasse II wird der Entlastungsbetrag in Höhe von EUR 4.008 (bis 2019: EUR 1.908) nur für ein Kind berücksichtigt, auch wenn Sie mehrere berücksichtigungsfähige Kinder haben. Die Berücksichtigung des Erhöhungsbetrags von EUR 240,00 für das zweite und jedes weitere Kind ist deshalb von Ihnen gesondert bei Ihrem Finanzamt zu beantragen.
Die Steuerklasse II wird mit Beginn des Monats berücksichtigt, in dem erstmals die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende vorliegen.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes wird die Steuerklasse II automatisiert beendet und im Folgemonat in die Steuerklasse I geändert.
Den Wegfall der Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende haben Sie Ihrem zuständigen Finanzamt unverzüglich mitzuteilen, da Ihnen die Steuerklasse II nur für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen vorliegen, zusteht. Die Voraussetzung für die Berücksichtigung der Steuerklasse II entfällt zum Beispiel, wenn Sie eine eheähnliche Gemeinschaft begründen.
Besonderer Hinweis:
Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29.6.2020 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um jeweils EUR 2.100 von EUR 1.908 auf EUR 4.008 für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Der Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 240,00 je weiteres Kind ändert sich nicht.
Aufgrund der durch die Corona-Krise bedingten außergewöhnlichen Situation wurde ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung wegen der sich unmittelbar für Alleinerziehende ergebenden steuerlichen Entlastung unterstellt.
Der erhöhte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde aus Vereinfachungsgründen daher ohne gesonderten Antrag durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt ermittelt und dem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf bereitgestellt.
Weiterer Hinweis:
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden.
Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt. Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden.
Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.
Wählen Sie eine von 32 Einrichtungen ...
Finanzamt Hamburg-Altona
Finanzamt Hamburg-Altona
Finanzamt Hamburg-Altona
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Finanzamt Hamburg-Hansa
Finanzamt Hamburg-Hansa
Finanzamt Hamburg-Hansa
Finanzamt Hamburg-Hansa
Finanzamt Hamburg-Harburg
Finanzamt Hamburg-Harburg
Finanzamt Hamburg-Harburg
Finanzamt Hamburg-Mitte
Finanzamt Hamburg-Mitte
Finanzamt Hamburg-Nord
Finanzamt Hamburg-Nord
Finanzamt Hamburg-Oberalster
Außenstelle im Kundenzentrum Bramfeld des Finanzamtes Oberalster
Herthastraße 20
Finanzamt Hamburg-Ost
Suchwörter: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Alleinerziehende Steuerklasse II Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) Steuerklasse 2 (Alleinerziehende) ELStAM ELStAM, Arbeitnehmer, Steuerklasse II (Alleinerziehende) Alleinstehende Eltern
Letzte Aktualisierung: 28.11.2023