Finanzamt Hamburg-Harburg
Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern
Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert.
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Informations- und Annahmestelle: Mo, Mi 8-14, Di 7-14, Do 8-18, Fr 8-12 Uhr. Zuständige Sachbearbeiter nach Vereinbarung.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Postfach 90 03 52, 21043 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Behinderteneingang rechts neben dem Haupteingang. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S31/Busse Harburg Rathaus
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Gegebenenfalls benötigt das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, eine schriftliche Mitteilung darüber, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Beschreibung der Leistung
Ihr erstes Arbeitsverhältnis bzw. Ihr Hauptarbeitsverhältnis gehen Sie in der Regel mit dem Unternehmen ein, von dem Sie den höheren Arbeitslohn erhalten.
Bei jedem weiteren Beschäftigungsverhältnis (Nebenarbeitsverhältnis) ist der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vorzunehmen.
Alle weiteren Beschäftigungsverhältnisse sind beim Hauptarbeitgeber anzuzeigen.
Ein Antrag beim Finanzamt auf Zuteilung der Steuerklasse VI ist nicht erforderlich.
Wird Arbeitslohn nach der Steuerklasse VI versteuert, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben.
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Letzte Aktualisierung: 22.03.2023