Haftungsfälle, Finanzamt

Die Haftungsstellen der Regionalfinanzämter bearbeiten die Haftungsansprüche für Steuerschulden nach den Vorschriften der Abgabenordnung und des Zivilrechts. Dies umfasst sowohl die Prüfung der...

Die Haftungsstellen der Regionalfinanzämter bearbeiten die Haftungsansprüche für Steuerschulden nach den Vorschriften der Abgabenordnung und des Zivilrechts. Dies umfasst sowohl die Prüfung der Haftungsinanspruchnahme als auch die Durchführung des Haftungsverfahrens.

Wichtige Hinweise

Zu Beachten

Die Erteilung von Arbeitgeber-Haftungsbescheiden erfolgt durch die für die Arbeitgeberangelegenheiten zuständige Dienststelle im Finanzamt Hamburg-Oberalster oder Hamburg-Mitte.

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