Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr wird neben der Steuernummer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt. Sie wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für...

Für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr wird neben der Steuernummer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt.
Sie wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Jeder Unternehmer kann einen Antrag zur Erteilung der USt-IdNr. stellen.

Für die Beantragung einer USt-IdNr. stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Bei Firmenneugründung:  Die Erteilung einer USt-IdNr. kann direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welchen Neugründerinnen bzw. Neugründer beim zuständigen Finanzamt einreichen, ist zu diesem Zweck ein entsprechendes Feld anzukreuzen. Dieser Antrag wird, zusammen mit den erforderlichen Angaben über die Erfassung für Zwecke der Umsatzsteuer, an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet.
  2. Antragstellung über das Internet: siehe Links für das Antragsformular. Der Service steht täglich von 05:00 bis 23:00 Uhr zur Verfügung.
  3. Schriftlicher Antrag:  Der schriftliche Antrag ist zu senden an das
    • Bundeszentralamt für Steuern
    • Dienstsitz Saarlouis
    • 66738 Saarlouis
    • Telefax: +49-(0)228-406-3801

Die Bekanntgabe einer neu zugeteilten oder einer bereits bestehenden, gültigen USt-IdNr. erfolgt ausschließlich auf dem Postweg grundsätzlich an die Anschrift der jeweils betroffenen Unternehmerin bzw. des Unternehmers. Existiert eine entsprechende Vollmacht, erfolgt die Bekanntgabe an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigten, z. B. eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 27a Umsatzsteuergesetz

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