Online-Service verfügbar

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Fluglärmbeschwerde - Online-Formular

Mit diesem Dienst können Sie eine Fluglärmbeschwerde an die Verwaltung melden.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

ein aufgetretenes Lärmereignis

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Um Ihre Beschwerde qualifiziert bearbeiten und auswerten zu können, geben Sie bitte Ihre persönlichen Daten an. Nur mit Hilfe Ihres Nachnamens, Ihres Wohnortes und der Straße können wir Sie als einzelnen Beschwerdeführer zählen. Wenn Sie keine vollständigen persönlichen Angaben machen, werden Sie anonym und nicht als Beschwerdeführer gezählt.
Ihre angegebenen Daten werden, soweit sie nicht mehr für die Beschwerdesachbearbeitung erforderlich sind, spätestens am 1. März des Folgejahres gelöscht.
Jedes gesendete Formular wird, unabhängig von der Anzahl der erfassten Beschwerdeereignisse, als eine Beschwerde gezählt.

Fristen

keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Die Fluglärmbeschwerde geht automatisch an die zuständigen Sachbearbeiter/innen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Bei der Nutzung dieses Formulars erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung, sofern Sie eine E-Mail-Adresse eingetragen haben.
 

Dauer

Etwa 5 Minuten, nach dem "Absenden" erhalten Sie direkt eine Eingangsbestätigung.

 

Gebühren

für Meldende kostenfrei

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§§ 3 ff. Fluglärmschutzbeauftragtengesetz (FLSBG).

Formulare, Services & Links

Beschreibung der Leistung

Fluglärmbeschwerden können mit dem Online-Formular schnell und einfach eingetragen werden. Auf diesem Weg erreicht Ihre Beschwerde die zuständigen Sachbearbeiter/innen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Die Datenerhebung dient der Bekämpfung und Kontrolle des Fluglärms. Ihre Daten werden nicht zu anderen Zwecken genutzt. Anonyme Beschwerden werden nur gezählt, aber nicht ausgewertet. Persönliche Daten werden spätestens am 1.3. des Folgejahres gelöscht.
Folgende Bereiche können, sofern die Informationen eingetragen wurden, ausgewertet werden:
1. Wohnort (in Hamburg mit Stadtteil, die Umlandgemeinde)
2. Datum und Uhrzeit des Ereignisses, gegen das sich die Beschwerde richtet
3. Grund der Beschwerde
    a) Häufigkeit der Flugbewegungen
    b) Flugzeuge im Einzelfall
    c) Flugroutenabweichungen
    d) Bodenlärm, Standläufe
    e) Kleinflugzeuge, Hubschrauber, Rundflüge
    f) Störung der Nachtruhe,
    g) sonstige Lärmereignisse in Bezug auf den Flughafenbetrieb
4. Anzahl der Beschwerden und der Beschwerde führenden Personen
 
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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 42840-2548

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

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