Sozialbehörde
Beratungsstelle Stiftung Anerkennung und Hilfe
Betroffene mit Wohnsitz in Hamburg, die als Kinder oder Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder zwischen 1949 und 1990 in der ehemaligen DDR in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe...
Betroffene mit Wohnsitz in Hamburg, die als Kinder oder Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder zwischen 1949 und 1990 in der ehemaligen DDR in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe bzw. in einer stationären psychiatrischen Einrichtung untergebracht waren, können sich ab 01. April 2017 in der Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe im Versorgungsamt Hamburg beraten lassen.
Soweit noch heute Folgewirkungen durch das erfahrene Leid und Unrecht aus der damaligen Unterbringung bestehen, können Hilfeleistungen beantragt werden.
Adresse und Kontakt
Adresse
Sozialbehörde
SI 53
Soziale Entschädigungen
Adolph-Schönfelder-Straße 5 22083 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo 8-16 Uhr
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- die zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder
- zwischen 1949 und 1990 in der ehemaligen DDR
in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe bzw. in einer stationären psychiatrischen Einrichtung untergebracht waren und noch heute unter Folgewirkungen leiden
Benötigte Unterlagen
Fristen
Eine Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2019 möglich.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Formulare, Services & Links
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Letzte Aktualisierung: 19.03.2023