Sozialbehörde

Beratungsstelle Stiftung Anerkennung und Hilfe

Betroffene mit Wohnsitz in Hamburg, die als Kinder oder Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder zwischen 1949 und 1990 in der ehemaligen DDR in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe...

Betroffene mit Wohnsitz in Hamburg, die als Kinder oder Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder zwischen 1949 und 1990 in der ehemaligen DDR in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe bzw. in einer stationären psychiatrischen Einrichtung untergebracht waren, können sich ab 01. April 2017 in der Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe im Versorgungsamt Hamburg beraten lassen.
Soweit noch heute Folgewirkungen durch das erfahrene Leid und Unrecht aus der damaligen Unterbringung bestehen, können Hilfeleistungen beantragt werden.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Sozialbehörde
SI 53
Soziale Entschädigungen
Adolph-Schönfelder-Straße 5 22083 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 42863-7171

Öffnungszeiten

Mo 8-16 Uhr

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Öffentliche Verkehrsanbindung

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Kinder oder Jugendliche,
  • die zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder
  • zwischen 1949 und 1990 in der ehemaligen DDR

in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe bzw. in einer stationären psychiatrischen Einrichtung untergebracht waren und noch heute unter Folgewirkungen leiden

Benötigte Unterlagen

In diesem Fall werden keine Unterlagen benötigt.

Fristen

Eine Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2019 möglich.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

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