Baustelleneinrichtungen auf öffentlichen Flächen
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen die Einrichtung von - Baustellen - Lagerung...
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen die Einrichtung von
- Baustellen
- Lagerung von Baumaterial oder Bauschutt
- Abstellen von Container und Bauwagen innerhalb der Baustelleneinrichtungen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauchs oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
- Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Benötigte Unterlagen
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Mindestens 2 Wochen (Großbaustellen mindestens 6 Wochen).
Gebühren
Da sehr differenziert, bitte telefonisch oder vor Ort erfragen.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Baustellenabsicherung Lagerung von Baumaterialien oder Bauschutt Abstellen von Container innerhalb einer Baustelle Abstellen von Bauwagen innerhalb einer Baustelle
Letzte Aktualisierung: 27.11.2023