Handelskammer Hamburg
Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater
Seit dem 21.03.2016 besteht eine Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien-Verbraucherdarlehen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen. Seither muss die notwendige Sachkunde...
Seit dem 21.03.2016 besteht eine Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien-Verbraucherdarlehen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen.
Seither muss die notwendige Sachkunde durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Zudem wurde eine zwingende Berufshaftpflicht-Versicherung (Immobilienkreditvermittler-Haftpflicht) sowie die Registrierung im Vermittlerregister eingeführt.
Adresse und Kontakt
Öffnungszeiten
Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 10-16 Uhr und nach Vereinbarung
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Für die Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren an, die von der Handelskammer erhoben werden (s. unter Links).
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 34 i Gewerbeordnung (siehe Link)
Formulare, Services & Links
Suchwörter: Immobiliendarlehenvermittlung Darlehensvermittlung für Immobilien § 34 i Gewerbeordnung Immobiliardarlehensvermittlung § 34i Gewerbeordnung
Letzte Aktualisierung: 02.02.2023